Nutzung der städtischen Gebäude und Flächen der Freien Christlichen Schule in Fechenheim nach deren Umzug durch die Freiligrathschule - Unterstützung der…
Vollständigen Titel anzeigen
Nutzung der städtischen Gebäude und Flächen der Freien Christlichen Schule in Fechenheim nach deren Umzug durch die Freiligrathschule - Unterstützung der Freien Christlichen Schule bei Ihrem Bauvorhaben
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Orber Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2023–202504.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Begründung zum Bebauungsplan B895 Fehlerhafte dargestellte Streckenführung bei der Verlängerung der Ernst-HeinkelStraße10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Erschließung eines Fußgänger- und Fahrradwegs von der Wächtersbacher Straße / Kaufland in Richtung der neuen S-Bahn-Station „Fechenheim“10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Orber Straße per E-MailInhalt
Anregung vom 24.09.2012, OA 260 entstanden aus Vorlage: OF 143/11 vom 13.08.2012
Betreff: Nutzung der städtischen Gebäude und Flächen der Freien Christlichen Schule in Fechenheim nach deren Umzug durch die Freiligrathschule - Unterstützung der Freien Christlichen Schule bei Ihrem Bauvorhaben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Gebäude und Flächen der ehemaligen Willmannschule, die zurzeit von der Freien Christlichen Schule (FCSF) genutzt werden, nach deren Umzug in das neue Gebäude in der Orber Straße der Freiligrathschule zur Verfügung zu stellen. Die Freie Christliche Schule soll bei der Planung und Baudurchführung bestmöglich unterstützt werden, um eine rasche Umsetzung zu realisieren.
Begründung: Die Freiligrathschule hat seit Jahren eine ständig wachsende Schülerzahl und sehr beengte Verhältnisse. Teile des Unterrichts finden in der Heinrich-Kraft-Schule statt. Dieses Jahr müssen weitere Pavillons aufgestellt werden, um den Unterricht zu gewährleisten. Im Hinblick auf die Ganztagsschulentwicklung und die Inklusion fehlen Mehrzweck-, Förder- und Rückzugsräume. Die Freie Christliche Schule hat ein Grundstück in der Orber Straße erworben und beabsichtigt, dort eine Schule zu bauen. Die jetzt genutzten Räumlichkeiten in Fechenheim sind Eigentum der Stadt Frankfurt am Main und würden sich gut für eine Dependance der Freiligrathschule eignen. Es ergeben sich dadurch kürzere Schulwege für die Kinder, und die sehr angespannte Schulraumsituation wird entschärft. Das Umfeld für zuziehende Familien, denen in der Regel eine gute Schule und kurze Wege sehr wichtig sind, wird attraktiver. Die Freie Christliche Schule soll in ihren Bemühungen unterstützt werden, ihren Schulbetrieb zu verlegen und eine größere Schule zu bauen. Dadurch ergibt sich eine schnellere Entspannung der Situation für die Freiligrathschule und die Heinrich-Kraft-Schule. Der Heinrich-Kraft-Schule fehlen ebenfalls die Räumlichkeiten, welche zurzeit von der Freiligrathschule genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.10.2012
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. August 2012OFOF 143/11Nutzung der städtischen Gebäude und Flächen der Freien Christlichen Schule in Fechenheim nach deren Umzug durch die Freiliggrathschule. Unterstützung der Freien Christlichen Schule bei Ihrem BauvorhabenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. September 2012Sie sind hierOAOA 260Nutzung der städtischen Gebäude und Flächen der Freien Christlichen Schule in Fechenheim nach deren Umzug durch die Freiligrathschule - Unterstützung der Freien Christlichen Schule bei Ihrem BauvorhabenAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.