Kennzeichnung E-Ladeplätze Luisenstraße 32
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Prüfung und Umsetzung von klaren Kennzeichnungen für E-Ladeplätze in der Luisenstraße 32. Dies soll der Verbesserung der Sichtbarkeit und der Verhinderung von Parkraumbesetzungen durch Verbrennerfahrzeuge dienen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Luisenstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- Nachpflanzen eines Baumes in der Luisenstraße 1924.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Kennzeichnung E-Ladeplätze Luisenstraße 3221.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Einrichtung markierter Fußgängerüberwege im Bereich Luisenstraße/Luisenplatz/Heidestraße18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Luisenstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob und in welcher Form die Ladeplätze in der Luisenstraße auf Höhe der Hausnummer 32 durch ergänzende Maßnahmen eindeutig als Stellflächen für Elektrofahrzeuge kenntlich gemacht werden können, insbesondere durch klarere oder zusätzliche Beschilderung, Piktogramme oder andere geeignete Markierungsformen, die auch auf dem vorhandenen Pflasterbelag umsetzbar sind. 2. wie die Sichtbarkeit und Durchsetzung der Zweckbindung dieser Ladeplätze verbessert werden kann, um die regelmäßige Blockierung durch Verbrennerfahrzeuge zu reduzieren.
Begründung
Die Ladeplätze in der Luisenstraße 32 sind zwar beschildert (Parken, Elektrofahrzeuge während des Lagegangs, 3 Stunden, 08-21 Uhr), jedoch fehlt eine ergänzende, gut sichtbare Kennzeichnung, die die Reservierung für Elektrofahrzeuge eindeutig macht. In der Praxis führt die unzureichende Sichtbarkeit dazu, dass die Stellflächen regelmäßig von Verbrennerfahrzeugen blockiert werden. Eine klarere Beschilderung oder alternative Markierungsformen können die Erkennbarkeit verbessern und die bestimmungsgemäße Nutzung der Ladeinfrastruktur sicherstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2026Sie sind hierOFOF 14/3Kennzeichnung E-Ladeplätze Luisenstraße 32Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Mai 2026OMOM 58Kennzeichnung E-Ladeplätze Luisenstraße 32Direktanregung
- 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1194Kennzeichnung E-Ladeplätze Luisenstraße 32Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX gegen AfD (= Ablehnung)