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Parkordnung Ziegelhüttenweg

Vorlagentyp: OFGRÜNE
27 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
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Idee
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Begründung

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Ziegelhüttenweg nordöstlich des Bahnübergangs auf beiden Straßenseiten das Parken auf der Fahrbahn durchzusetzen. Auf der südöstlichen Seite dieses Abschnitts sind zwischen Bahnschranke und Wormser Straße Parkstände auf der Straße zu markieren. Auf der nordwestlichen Seite sind zwischen Ziegelhüttenweg 28 und Bahnübergang ebenfalls Parkstände auf der Straße zu markieren. Das provisorische Haltverbotsschild ist zu entfernen. Vor der Schranke ist der Bordstein abzusenken, sodass Radfahrerinnen bequem auf die Fahrbahn wechseln können. Die Parkordnung ist durch Kontrollen, Umsetzen von Falschparkern und andere geeignete Maßnahmen durchzusetzen. Begründung: Im genannten Abschnitt des Ziegelhüttenwegs wird auf dem Gehweg geparkt, obwohl dies nicht erlaubt und auch überflüssig ist, weil auf der Fahrbahn Platz genug ist. Nur im Bereich des Zebrastreifen ist dies nicht möglich. Dort dürfen selbstverständlich keine Parkstände markiert werden. Der nordöstliche Ziegelhüttenweg bietet mit seinem sonstigen Radweg eine gute Übungsstrecke, um Eltern wohnortnah zu ermöglichen, ihren Kindern das Fahrradfahren beizubringen. Leider wird die Strecke jetzt ab Haus 28 durch eine illegale Blechwand gestoppt. Durch Markierung von Parkständen auf der Fahrbahn, sollen Falschparker animiert werden, ihre Fahrzeuge legal auf der Fahrbahn abzustellen. Der Ortsbeirat empfiehlt, auf dem Gehweg Fahrradsymbole zu markieren, um Kraftfahrer vom Falschparken abzuhalten und Eltern nahezulegen, mit ihren Kindern nicht zu dicht an der Hauswand zu fahren. Die Absenkung des Bordsteins vor der Bahnschranke ist erforderlich, damit Eltern im weiteren Verlauf des Ziegelhüttenwegs auf die Fahrbahn wechseln können, während ihre Sprösslinge auf dem Fußweg fahren. Durch die Maßnahme könnten etwa drei zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. Die Verengung der Fahrbahn würde die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h unterstützen. Teile des Gehwegs sind so schmal, dass illegal abgestellte Fahrzeuge, Fußgänger dazu nötigen, auf die Fahrbahn zu wechseln. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass umfangreiche bauliche Maßnahmen erst beim Umbau im Zuge der Errichtung der Raddirektverbindung durchgeführt werden können. Anlässlich der Ortsbegehung am 13.3. d.J. wurde aber seitens der Verwaltung zugesagt, dass durch nicht investive Maßnahmen, die Parksituation verbessert werden sollte. Bis jetzt konnte der Ortsbeirat keine wirksamen Maßnahmen feststellen. Da auf den Umbau wohl noch drei Jahre gewartet werden muss, hält der Ortsbeirat seine kostengünstigen Vorschläge für angemessen.

Inhalt

Antrag vom 27.08.2019, OF 1386/5

Betreff: Parkordnung Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Ziegelhüttenweg nordöstlich des Bahnübergangs auf beiden Straßenseiten das Parken auf der Fahrbahn durchzusetzen. Auf der südöstlichen Seite dieses Abschnitts sind zwischen Bahnschranke und Wormser Straße Parkstände auf der Straße zu markieren. Auf der nordwestlichen Seite sind zwischen Ziegelhüttenweg 28 und Bahnübergang ebenfalls Parkstände auf der Straße zu markieren. Das provisorische Haltverbotsschild ist zu entfernen. Vor der Schranke ist der Bordstein abzusenken, sodass Radfahrerinnen bequem auf die Fahrbahn wechseln können. Die Parkordnung ist durch Kontrollen, Umsetzen von Falschparkern und andere geeignete Maßnahmen durchzusetzen.

Begründung: Im genannten Abschnitt des Ziegelhüttenwegs wird auf dem Gehweg geparkt, obwohl dies nicht erlaubt und auch überflüssig ist, weil auf der Fahrbahn Platz genug ist. Nur im Bereich des Zebrastreifen ist dies nicht möglich. Dort dürfen selbstverständlich keine Parkstände markiert werden. Der nordöstliche Ziegelhüttenweg bietet mit seinem sonstigen Radweg eine gute Übungsstrecke, um Eltern wohnortnah zu ermöglichen, ihren Kindern das Fahrradfahren beizubringen. Leider wird die Strecke jetzt ab Haus 28 durch eine illegale Blechwand gestoppt. Durch Markierung von Parkständen auf der Fahrbahn, sollen Falschparker animiert werden, ihre Fahrzeuge legal auf der Fahrbahn abzustellen. Der Ortsbeirat empfiehlt, auf dem Gehweg Fahrradsymbole zu markieren, um Kraftfahrer vom Falschparken abzuhalten und Eltern nahezulegen, mit ihren Kindern nicht zu dicht an der Hauswand zu fahren. Die Absenkung des Bordsteins vor der Bahnschranke ist erforderlich, damit Eltern im weiteren Verlauf des Ziegelhüttenwegs auf die Fahrbahn wechseln können, während ihre Sprösslinge auf dem Fußweg fahren. Durch die Maßnahme könnten etwa drei zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. Die Verengung der Fahrbahn würde die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h unterstützen. Teile des Gehwegs sind so schmal, dass illegal abgestellte Fahrzeuge, Fußgänger dazu nötigen, auf die Fahrbahn zu wechseln. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass umfangreiche bauliche Maßnahmen erst beim Umbau im Zuge der Errichtung der Raddirektverbindung durchgeführt werden können. Anlässlich der Ortsbegehung am 13.3. d.J. wurde aber seitens der Verwaltung zugesagt, dass durch nicht investive Maßnahmen, die Parksituation verbessert werden sollte. Bis jetzt konnte der Ortsbeirat keine wirksamen Maßnahmen feststellen. Da auf den Umbau wohl noch drei Jahre gewartet werden muss, hält der Ortsbeirat seine kostengünstigen Vorschläge für angemessen.Nebenvorlage: Antrag vom 22.11.2019, OF 1491/5 Beratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. August 2019Sie sind hier
    OFOF 1386/5Parkordnung Ziegelhüttenweg
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 22. November 2019OMOM 5391Parkordnung ZiegelhüttenwegDirektanregung
  3. 22. November 2019OFOF 1491/5Parkordnung ZiegelhüttenwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 6. März 2020Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 449Parkordnung ZiegelhüttenwegStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 5
Sitzung 34 · 13.09.2019
TO I, TOP 40
Beraten
Die Vorlage OF 1386/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 35 · 25.10.2019
TO I, TOP 9
Beraten
Die Vorlage OF 1386/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 36 · 22.11.2019
TO I, TOP 7
Zurückgezogen
Anregung an den Magistrat OM 5391 2019 1. Die Vorlage OF 1386/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1491/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Enthaltung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD

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