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Kosten für Betreuungsplätze an der Karl-von-Ibell-Schule

Vorlagentyp: OFSPD
25 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAbgelehnt

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Begründung

Karl-von-Ibell-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 2.500,-€ für die Anschubfinanzierung für eine durch den ASB getragene Kindertagespflege für Betreuungskinder der Karl-von-Ibell-Schule zu übernehmen und hierzu den Überschuss von 159 Mio. € zu verwenden, den die Stadt im Jahr 2014 erzielt hat. Um aber sicher zu stellen, dass das Geld rechtzeitig bereit steht, stellt der Ortsbeirat das Geld zunächst aus seinem Budget zur Verfügung, quasi als Vorschuss an den Magistrat, der bis zum Jahr 2016 wieder ins Budget des Ortsbeirats zurückgegeben wird. Begründung: Es ist gut, dass das Schuldezernat auf den Mangel und den Protest der Eltern der Karl-von-Ibell-Schule inzwischen reagiert hat und 30 Betreuungsplätze in Containern zu Beginn des kommenden Schuljahres auf dem Schulgelände in Form einer erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) bereitstellen wird. Diese Plätze reichen aber noch nicht aus, den gesamten Bedarf zu decken. Der ASB hat angeboten für weitere 5-8 Plätze eine Betreuung in Form von Kindertagespflege zu schaffen. Dazu werden jedoch 2.500,-€ benötigt als Anschubfinanzierung für die Anpassung von Räumen an die Erfordernisse der Kindertagespflege, die das Schuldezernat nicht übernehmen will. Ob Kinder in Containern auf dem Schulgelände nach dem Unterricht betreut werden oder in Räumen einer Tagespflege, es ist und bleibt Betreuung für Grundschulkinder. Es darf hier keine finanzielle Ungeleichbehandlung geben. Die 2.500,-€ Anschubfinfanzierung für die Tagespflege von 5-8 Kindern sind deshalb genauso durch das Schuldezernat zu tragen, wie auch die Kosten für die Bereitstellung von Containern. Immerhin geht es hier um rund 300-500 € für jedes Kind, die von den Eltern in Form von Spenden selbst aufgebracht werden müssen, ohne dass hiermit ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz "eingekauft" werden kann. Die Eltern sind derzeit gezwungen mittels Spendenaufrufen an Eltern, Vereine und Unternehmen sowie durch öffentliche Verkaufsaktionen die notwendigen Mittel aufzubringen. Angesichts des im letzten Jahr von der Stadt erzielten Überschusses von 159 Mio. € , muss es doch wirklich möglich sein, den Betrag von 2.500,-€ zur Verfügung zu stellen. Zumal der Kämmerer gesagt hat, dass dieses Geld gerade im Bildungsbereich Verwendung finden soll. Damit die Betreuung nach den Sommerferien beginnen kann, ist der Ortsbeirat bereit, den Betrag aus seinem Budget jetzt zunächst bereit zu stellen. Doch aus den o.g. Gründen will er das Schuldezernat bzw. den Magistrat nicht aus seiner Verantwortung entlassen, die Bereitstellung der Infrastruktur für die Nachmittagsbetreuung für alle Kinder in gleichem Maße zu finanzieren.

Inhalt

Antrag vom 08.05.2015, OF 1377/6

Betreff: Kosten für Betreuungsplätze an der Karl-von-Ibell-Schule

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 2.500,-€ für die Anschubfinanzierung für eine durch den ASB getragene Kindertagespflege für Betreuungskinder der Karl-von-Ibell-Schule zu übernehmen und hierzu den Überschuss von 159 Mio. € zu verwenden, den die Stadt im Jahr 2014 erzielt hat. Um aber sicher zu stellen, dass das Geld rechtzeitig bereit steht, stellt der Ortsbeirat das Geld zunächst aus seinem Budget zur Verfügung, quasi als Vorschuss an den Magistrat, der bis zum Jahr 2016 wieder ins Budget des Ortsbeirats zurückgegeben wird.

Begründung: Es ist gut, dass das Schuldezernat auf den Mangel und den Protest der Eltern der Karl-von-Ibell-Schule inzwischen reagiert hat und 30 Betreuungsplätze in Containern zu Beginn des kommenden Schuljahres auf dem Schulgelände in Form einer erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) bereitstellen wird. Diese Plätze reichen aber noch nicht aus, den gesamten Bedarf zu decken. Der ASB hat angeboten für weitere 5-8 Plätze eine Betreuung in Form von Kindertagespflege zu schaffen. Dazu werden jedoch 2.500,-€ benötigt als Anschubfinanzierung für die Anpassung von Räumen an die Erfordernisse der Kindertagespflege, die das Schuldezernat nicht übernehmen will. Ob Kinder in Containern auf dem Schulgelände nach dem Unterricht betreut werden oder in Räumen einer Tagespflege, es ist und bleibt Betreuung für Grundschulkinder. Es darf hier keine finanzielle Ungeleichbehandlung geben. Die 2.500,-€ Anschubfinfanzierung für die Tagespflege von 5-8 Kindern sind deshalb genauso durch das Schuldezernat zu tragen, wie auch die Kosten für die Bereitstellung von Containern. Immerhin geht es hier um rund 300-500 € für jedes Kind, die von den Eltern in Form von Spenden selbst aufgebracht werden müssen, ohne dass hiermit ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz "eingekauft" werden kann. Die Eltern sind derzeit gezwungen mittels Spendenaufrufen an Eltern, Vereine und Unternehmen sowie durch öffentliche Verkaufsaktionen die notwendigen Mittel aufzubringen. Angesichts des im letzten Jahr von der Stadt erzielten Überschusses von 159 Mio. € , muss es doch wirklich möglich sein, den Betrag von 2.500,-€ zur Verfügung zu stellen. Zumal der Kämmerer gesagt hat, dass dieses Geld gerade im Bildungsbereich Verwendung finden soll. Damit die Betreuung nach den Sommerferien beginnen kann, ist der Ortsbeirat bereit, den Betrag aus seinem Budget jetzt zunächst bereit zu stellen. Doch aus den o.g. Gründen will er das Schuldezernat bzw. den Magistrat nicht aus seiner Verantwortung entlassen, die Bereitstellung der Infrastruktur für die Nachmittagsbetreuung für alle Kinder in gleichem Maße zu finanzieren.Hauptvorlage: Antrag vom 29.04.2015, OF 1363/6 Beratung im Ortsbeirat: 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. April 2015OFOF 1363/6Betreuungsplätze für die Karl-von-Ibell-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 8. Mai 2015Sie sind hier
    OFOF 1377/6Kosten für Betreuungsplätze an der Karl-von-Ibell-Schule
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  3. 19. Mai 2015OIBOIB 339Betreuungsplätze für die Karl-von-Ibell-SchuleBudget-Initiative
  4. 19. Oktober 2015Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1517"Betreuungsplätze für die Karl-von-Ibell-Schule"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 41 · 19.05.2015
TO I, TOP 32
Abgelehnt
Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 339 2015 1. Die Vorlage OF 1363/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1377/6 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneLinkeREPFDP
Ablehnung:
BFF
Enthaltung:
SPD
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneREPFDP
Ablehnung:
SPDBFF
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., REP und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD zu 2. CDU, GRÜNE, REP und FDP gegen SPD und BFF (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Mitdiskutieren

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