Baustellenverkehr der Neubaugebiete nicht durch die engen Straßen der Bestandssiedlung zulassen
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Am Hollerbusch — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Maßnahmen zum Brandschutz auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei zwischen der GeorgBüchner-Straße und der Straße Am Hollerbusch04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Maßnahmen zum Brandschutz auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei zwischen der GeorgBüchnerStraße und der Straße Am Hollerbusch12.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch/Bebauungsplanverfahren Nr. 920 - ausweisen: zweiter Versucht zur Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 129508.12.2023 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Am Hollerbusch per E-MailBegründung
nicht durch die engen Straßen der Bestandssiedlung zulassen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert bei der Planung der Neubaugebiete "Nieder-Eschbach Süd" und "Am Hollerbusch" eine "Baustraße" für den dazu benötigten Schwerverkehr einzuplanen. Begründung: Die vorhandenen Straßen der Bestandsbebauung sind schmal, die Fußwege meist nur einen Meter breit und für große Baufahrzeuge nicht geeignet. Zudem würden Kinder, die diese schmalen Wege als Schulwege benutzen, besonders gefährdet. Eine temporäre Baustraße könnte u.U. unter Einbeziehung der vorhandenen U-Bahn-Unterführung direkt zur "Homburger-Landstraße" geführt werden.
Inhalt
Antrag vom 09.11.2017, OF 136/15
Betreff: Baustellenverkehr der Neubaugebiete nicht durch die engen Straßen der Bestandssiedlung zulassen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert bei der Planung der Neubaugebiete "Nieder-Eschbach Süd" und "Am Hollerbusch" eine "Baustraße" für den dazu benötigten Schwerverkehr einzuplanen.
Begründung: Die vorhandenen Straßen der Bestandsbebauung sind schmal, die Fußwege meist nur einen Meter breit und für große Baufahrzeuge nicht geeignet. Zudem würden Kinder, die diese schmalen Wege als Schulwege benutzen, besonders gefährdet. Eine temporäre Baustraße könnte u.U. unter Einbeziehung der vorhandenen U-Bahn-Unterführung direkt zur "Homburger-Landstraße" geführt werden.Beratung im Ortsbeirat: 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. November 2017 brachte BFF im Ortsbeirat 15 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.