Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus an der Paulskirche
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat verschiedene Möglichkeiten zur Veränderung oder Ergänzung des Mahnmals für die Opfer des Nationalsozialismus an der Paulskirche prüft. Dies geschieht, um sicherzustellen, dass auch das "KZ Katzbach" angemessen gewürdigt wird und um den Umgang mit dem Mahnmal während der Sanierung der Paulskirche zu klären.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat den Sockel des Mahnmals für die Opfer des Nationalsozialismus an der Außenmauer der Paulskirche zu verändern oder ergänzen?
- Welche Konzentrations- und Vernichtungslager sowie Ghettos der Nazis werden auf dem Sockel benannt? Liegt eine Systematik vor?
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat das "KZ Katzbach" aus dem Frankfurter Gallus am Mahnmal zu ergänzen?
- Was plant der Magistrat mit dem Mahnmal im Zuge der Sanierung und Neugestaltung der Paulskirche?
Begründung
An der Paulskirche befindet sich seit den 1960er Jahren das Frankfurter Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus. Auf dem Sockel des Mahnmals unterhalb der Statue befinden sich die Namen nationalsozialistischer Lager; der Name des in Frankfurt gelegenen "KZ Katzbach" fehlt jedoch. Fraglich sind Möglichkeiten Sockel oder Mahnmal zu ergänzen und der Umgang mit dem Mahnmal während der Sanierung der Paulskirche.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2024Sie sind hierOFOF 1332/1Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus an der PaulskircheOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. September 2024VV 1003Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus an der PaulskircheAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme