Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus an der Paulskirche
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten zur Veränderung oder Ergänzung des Sockels des Mahnmals für die Opfer des Nationalsozialismus an der Paulskirche zu prüfen. Insbesondere wird angefragt, welche Namen von Konzentrations-und Vernichtungslagern auf dem Sockel genannt werden und wie das Mahnmal während der Sanierung behandelt wird. Der Antrag zielt darauf ab, das Mahnmal umfassend zu würdigen, indem fehlende Informationen ergänzt werden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 26.11.2024 antworten müssen. Seit 687 Tagen liegt nichts vor.Warum?
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat den Sockel des Mahnmals für die Opfer des Nationalsozialismus an der Außenmauer der Paulskirche zu verändern oder ergänzen?
- Welche Konzentrations- und Vernichtungslager sowie Ghettos der Nazis werden auf dem Sockel benannt? Liegt eine Systematik vor?
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat das KZ Katzbach aus dem Frankfurter Gallus am Mahnmal zu ergänzen?
- Was plant der Magistrat mit dem Mahnmal im Zuge der Sanierung und Neugestaltung der Paulskirche?
Begründung
An der Paulskirche befindet sich seit den 1960er Jahren das Frankfurter Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus. Auf dem Sockel des Mahnmals unterhalb der Statue befinden sich die Namen nationalsozialistischer Lager; der Name des in Frankfurt gelegenen KZ Katzbach fehlt jedoch. Fraglich sind Möglichkeiten Sockel oder Mahnmal zu ergänzen und der Umgang mit dem Mahnmal während der Sanierung der Paulskirche.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2024OFOF 1332/1Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus an der PaulskircheOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. September 2024Sie sind hierVV 1003Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus an der PaulskircheAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf14 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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