Energetische Sanierung der Gebäude der SG 01 Hoechst
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Ortsbeirat hatte am 11.3.08 mit der OA 615 angeregt, ein Konzept zur energetischen Sanierung der Sportstätten der SG 01 Hoechst am Höchster Stadtpark zu erarbeiten. Dies ist nun geschehen (siehe ST 1380 v. 17.9.2009). Leider hat der Magistrat aber erklärt, im nächsten Haushalt kein Geld für die Umsetzung der in dem Konzept empfohlenen Maßnahmen bereit stellen zu wollen. Wann er dies zu tun gedenkt, ist ebenfalls offen. Die o.g. Maßnahmen würde aber nicht nur die gegenwärtige erhebliche Verschwendung an Energie verringern und den CO 2-Ausstoß deutlich reduzieren, sondern auch der Stadt große Einsparungen an Energiekosten bescheren (genauere Details sind dem Konzept zu entnehmen). Die jährliche Energieeinsparung (Vergleich zum Ist-Zustand) beträgt 44,6% oder 4.100,-€. Bei einer Investitionssumme von 291.000,-€ amortisiert sich die Anlage in 28,4 Jahren, bei erheblich geringerem Ausstoß an CO 2 (30 kg/m2a statt zur Zeit 47 kg/m2a). Eine solch fortschrittliche Anlage würde zudem auch Auswirkungen haben auf die Einstellung der meist jungen Nutzer der Sportstätten. Ihre Einsicht in die Bedeutung ökologischen Handelns würde geschärft.
Inhalt
Antrag vom 03.11.2009, OF 1326/6
Betreff:
Energetische Sanierung der Gebäude der SG 01 Hoechst
Vorgang:
OA 615/08 OBR 6; ST 1184/08; ST 258/09; ST 1380/09
Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, bei der nächsten Entscheidung über die Vergabe von Mitteln zur Sanierung von Sportstätten die energetische Ertüchtigung der Gebäude der Sportstätten der SG 01 Hoechst mit höchster Priorität zu berücksichtigen. Dabei sind auf Grundlage des von der Fa. wk concept im Auftrag der Stadt erarbeiteten Energiekonzeptes (siehe ST 1380 v. 17.9.2009) die folgenden dort empfohlenen Maßnahmen durchzuführen:
- Ausführung des Dämmstandards Leitlinien-FFM für das Umkleide- und Verwaltungsgebäude,
- Einbau eines Gas-Brennwertkessels mit thermischer Solaranlage für die Warmwasserbereitung,
- Einbau einer Abluftanlage im Umkleidegebäude.
Begründung:
Der Ortsbeirat hatte am 11.3.08 mit der OA 615 angeregt, ein Konzept zur energetischen Sanierung der Sportstätten der SG 01 Hoechst am Höchster Stadtpark zu erarbeiten. Dies ist nun geschehen (siehe ST 1380 v. 17.9.2009). Leider hat der Magistrat aber erklärt, im nächsten Haushalt kein Geld für die Umsetzung der in dem Konzept empfohlenen Maßnahmen bereit stellen zu wollen. Wann er dies zu tun gedenkt, ist ebenfalls offen.
Die o.g. Maßnahmen würde aber nicht nur die gegenwärtige erhebliche Verschwendung an Energie verringern und den CO 2-Ausstoß deutlich reduzieren, sondern auch der Stadt große Einsparungen an Energiekosten bescheren (genauere Details sind dem Konzept zu entnehmen).
Die jährliche Energieeinsparung (Vergleich zum Ist-Zustand) beträgt 44,6% oder 4.100,-€. Bei einer Investitionssumme von 291.000,-€ amortisiert sich die Anlage in 28,4 Jahren, bei erheblich geringerem Ausstoß an CO 2 (30 kg/m2a statt zur Zeit 47 kg/m2a).
Eine solch fortschrittliche Anlage würde zudem auch Auswirkungen haben auf die Einstellung der meist jungen Nutzer der Sportstätten. Ihre Einsicht in die Bedeutung ökologischen Handelns würde geschärft.
Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. November 2009Sie sind hierOFOF 1326/6Energetische Sanierung der Gebäude der SG 01 HoechstOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. November 2009OAOA 1032Energetische Sanierung der Gebäude der SG 01 HoechstAnregung
- 20. April 2010STST 544Energetische Sanierung der Gebäude der SG 01 HoechstStellungnahme
- 4. November 2010STST 1426Energetische Sanierung der Gebäude der SG 01 HoechstStellungnahme
- 21. März 2011Antwort des Magistrats · nach 72 WochenSTST 493Energetische Sanierung der Gebäude der SG 01 HoechstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme