Energetische Sanierung der Gebäude der SG 01 Hoechst
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2010, ST 544
Betreff:
Energetische Sanierung der Gebäude der SG 01 Hoechst
Vorläufige Stellungnahme:
Bevor die empfohlenen Maßnahmen realisiert werden können, ist eine wirtschaftliche Bewertung notwendig. Voraussetzung hierfür ist die Erfassung von Energiedaten. Auf Blatt 18 des angeführten Energiekonzepts wird jedoch dargelegt, dass eine genaue Erfassung von Energiedaten derzeit gar nicht möglich ist.
Das Fachamt wird daher zunächst Energiedatenerfassungsgeräte anbringen lassen. Damit wird gewährleistet, dass im Rahmen eines Energiemonitorings gezielt die Maßnahmen ermittelt werden können, die für die vorhandene Gebäudesituation den größten Nutzen bringen. Neben den in der Anregung genannten Maßnahmen Dämmung und Gasbrennwertkessel mit thermischer Solaranlage für die Warmwasserbereitung ist es sinnvoll, auch die Flutlichtanlage und die Bewässerung der Sportflächen zu untersuchen.
Die in der Anregung genannte Abluftanlage im Umkleidegebäude wurde bereits im Rahmen der kürzlich abgeschlossenen Erneuerung der Dusch- und Umkleideräume repariert und wird derzeit einreguliert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. November 2009OFOF 1326/6Energetische Sanierung der Gebäude der SG 01 HoechstOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. November 2009OAOA 1032Energetische Sanierung der Gebäude der SG 01 HoechstAnregung
- 20. April 2010Sie sind hierSTST 544Energetische Sanierung der Gebäude der SG 01 HoechstStellungnahme
- 4. November 2010STST 1426Energetische Sanierung der Gebäude der SG 01 HoechstStellungnahme
- 21. März 2011Antwort des Magistrats · nach 72 WochenSTST 493Energetische Sanierung der Gebäude der SG 01 HoechstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab