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Albert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten zur Einhausung der A 661 Städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach

Vorlagentyp: OFFREIE_WÄHLER
27 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
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Begründung

(AS&P) - Gutachten zur Einhausung der A 661 Städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Der Magistrat wird gebeten: das vom Ortsbeirat 11 am 03.11.2010 vorgelegte Szenario 4 (OF 501/11) um die nachfolgenden Punkte zu erweitern, sowie das Planungsgebiet im Nordwesten bis zur Hofhausstraße zu erweitern. - Reduzierte und aufgelockerte Bebauung aus freistehenden Einzelhäusern statt einer "Clusterbebauung" auch für das Neubaugebiet "An der Festeburg", zur Erhaltung der Frischluftzufuhr nach Frankfurt und einer ausreichenden Durchlüftung der Siedlung sowie zur Berücksichtigung von Naturschutz und Grüngürtel - Straßenanbindung des Neubaugebiets "An der Festeburg" über die Hauptstraße An der Festeburg / Friedberger Landstraße und eine ausschließlich fußläufige Verbindung vom südlichen Ende des Hartmannwegs aus - Einhausung der BAB 661 mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße, um die Mehrbelastung der Siedlung mit Abgasen und Lärm erträglich zu halten Begründung: Frischluftzufuhr Die umfangreiche und dichte Wohnbebauung des Szenario 3 der Studie von AS&P würde die wichtige Frischluftzufuhr aus Richtung Norden nach Frankfurt hinein unterbrechen. Um genau diese Frischluftschneise zu erhalten, wurde vor einigen Jahren eine nördliche Bebauung oberhalb der Unfallklinik (Planung "Seckbach Nord") verworfen. Die geplante Querbebauung (Riegel) würde auch zu einer schlechteren "Durchlüftung" der Siedlung "An der Festeburg" und des angrenzenden Areals führen. Schon jetzt aber "steht" die Luft in der Siedlung, besonders im Sommer. Außerdem wurde an der BG-Unfallklinik ein zweiter Hubschrauberlandeplatz eingerichtet. Dadurch ist die Belastung mit Abgasen noch erheblich stärker geworden, weshalb eine ausreichende Frischluftzufuhr umso wichtiger ist. Die Frischluftzufuhr nach Frankfurt und eine ausreichende Durchlüftung der Siedlung "An der Festeburg" können nur durch eine lockere Bebauung des Neubaugebiets, nicht aber durch die geplante "Clusterbebauung" erhalten werden. Abgase Im jetzigen Bauzustand verteilen sich die Abgasemissionen entlang der Trasse der BAB 661, die aufgrund des enormen Verkehrsaufkommens bereits jetzt viel zu hoch sind. Mit der geplanten Einhausung sammeln sich die Abgase im Tunnel und treten dann an den Enden aus. Der nördliche Tunnelausgang soll nach den vorgesehenen Planungen an der Friedberger Landstraße enden. Nun könnte man annehmen, dass sich die Abgase gleichmäßig auf die beiden Tunnelenden verteilen. Die Einhausung liegt jedoch in einer Steigung. Infolge der inneren Erwärmung durch die Fahrzeugmotoren entsteht ein Kamineffekt, was eine aufwärts gerichtete Strömung bedeutet. Damit treten die Abgase überwiegend am oberen Tunnelmund an der Friedberger Landstraße aus. Da die Winde hier vorwiegend aus westlichen bis südwestlichen Richtungen wehen, wird die geballte Schadstofffracht in die Siedlung "An der Festeburg" getragen. Davon sind auch Personal und Patienten der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik betroffen, da die Klimaanlagen die schadstoffhaltige Luft ansaugen. Um dies zu verhindern, muss zusätzlich zum Einbau effizienter Filteranlagen die Einhausung mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße gebaut werden. Lärm Durch die geplanten Neubauten wird der Start- und Landungslärm der Hubschrauber verstärkt. Es entsteht ein Echo zwischen dem Querbau am Ende des Hartmannweges (Klinikgebäude) und den geplanten Wohnblocks ("Querriegel") und damit ein "Aufschaukeln" des Lärms. Auch dies bedeutet, dass nur eine lockere Bebauung des geplanten Neubaugebiets für den Siedlungsbestand verträglich ist. Die Gebäude der Unfallklinik lenken schon jetzt den Lärm von der BAB 661 und der Bundesstraße B3 / B521 in die Siedlung "An der Festeburg" hinein und verstärkt diesen. Eine Einhausung in der geplanten Form wird den Lärm in der Siedlung nicht merklich mindern, da der Lärm nach der Ausfahrt Friedberger Landstraße (Bergfahrt) weiterhin durch die Unfallklinik in die Siedlung hineingestrahlt wird. Die Schallemissionen von der BAB 661 entstehen in etwa gleichmäßig entlang der Trasse in ihrer gesamten Länge (Motoren-, Roll- und Bremsgeräusche). Jedoch erfolgen die Einwirkungen (Immissionen) auf die Siedlungen "An der Festeburg", an der Friedberger Warte und der Walter-Kolb-Siedlung vor allem aus Richtung der Hochlage der BAB 661, d.h., der Lärm kommt aus dem BAB-Abschnitt nördlich der Friedberger Landstraße ungedämpft in die Siedlung. Aus dem Bereich der Tieflage ist deutlich weniger zu hören. Nach der bisher bekannt gewordenen Planung soll die Einhausung die Tieflage der Autobahn überdecken und vor der Friedberger Landstraße enden. Die Quelle der Lärmimmission wird somit nicht überbaut. Für die drei Siedlungsgebiete ist diese Form der Einhausung praktisch wirkungslos. Auch um einen nennenswerten Lärmminderungseffekt zu erreichen, muss die Einhausung mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße gebaut werden. Naturschutz Die geplante Bebauung ist überwiegend auf gegenwärtigem Gartengelände angesiedelt, das als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Hier befinden sich viele einheimische Tierarten, auf die Rücksicht zu nehmen ist. Wenn die Bebauung gemäß Szenario 3 umgesetzt würde, würden die meisten Gärten wegfallen und das ganze Gelände würde zugepflastert. Das betroffene Gelände ist außerdem Bestandteil des Grüngürtels der Stadt Frankfurt und es ist nicht nachvollziehbar, wie hier überhaupt eine solch umfangreiche und dichte Bebauung für bis zu 5.000 Menschen angedacht werden kann. Auch dies führt zu der Schlussfolgerung, dass hier ein Neubaugebiet - wenn überhaupt - nur in lockerer Bebauung entstehen darf. Verkehrstechnische Anbindung Das Szenario 3 der Studie von AS&P sieht einen Zugang zum geplanten Neubaugebiet über das südliche Ende des Hartmannwegs vor. Bei der Betroffenenbefragung durch die Stadt Frankfurt wurde den Betroffenen mitgeteilt, dass hier statt eines Fußwegs eventuell auch eine Straße gebaut werden könnte. Sowohl der Hartmannweg als auch die zuführende Anliegerstraße An der Festeburg sind für die Anforderungen an eine Zugangsstraße für das Neubaugebiet jedoch viel zu schmal. Dies bedeutet, dass hier lediglich eine fußläufige Verbindung zum geplanten Neubaugebiet vorgesehen werden kann. Erweiterung des Planungsgebietes Das Planungsgebiet sollte dergestalt erweitert werden, dass die Verlängerung der Einhausung der BAB 661 über die Friedberger Landstraße hinaus bis zur nächsten Straßenbrücke (Hofhausstraße) als zu untersuchende Lösung in den weiteren Planungsablauf einbezogen werden kann. Hier handelt es sich lediglich um eine Stecke von ca. 600 m ab Brücke Friedberger Landstraße.

Inhalt

Antrag vom 02.06.2012, OF 132/11

Betreff: Albert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten zur Einhausung der A 661 Städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Der Magistrat wird gebeten: das vom Ortsbeirat 11 am 03.11.2010 vorgelegte Szenario 4 (OF 501/11) um die nachfolgenden Punkte zu erweitern, sowie das Planungsgebiet im Nordwesten bis zur Hofhausstraße zu erweitern. - Reduzierte und aufgelockerte Bebauung aus freistehenden Einzelhäusern statt einer "Clusterbebauung" auch für das Neubaugebiet "An der Festeburg", zur Erhaltung der Frischluftzufuhr nach Frankfurt und einer ausreichenden Durchlüftung der Siedlung sowie zur Berücksichtigung von Naturschutz und Grüngürtel - Straßenanbindung des Neubaugebiets "An der Festeburg" über die Hauptstraße An der Festeburg / Friedberger Landstraße und eine ausschließlich fußläufige Verbindung vom südlichen Ende des Hartmannwegs aus - Einhausung der BAB 661 mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße, um die Mehrbelastung der Siedlung mit Abgasen und Lärm erträglich zu halten

Begründung: Frischluftzufuhr Die umfangreiche und dichte Wohnbebauung des Szenario 3 der Studie von AS&P würde die wichtige Frischluftzufuhr aus Richtung Norden nach Frankfurt hinein unterbrechen. Um genau diese Frischluftschneise zu erhalten, wurde vor einigen Jahren eine nördliche Bebauung oberhalb der Unfallklinik (Planung "Seckbach Nord") verworfen. Die geplante Querbebauung (Riegel) würde auch zu einer schlechteren "Durchlüftung" der Siedlung "An der Festeburg" und des angrenzenden Areals führen. Schon jetzt aber "steht" die Luft in der Siedlung, besonders im Sommer. Außerdem wurde an der BG-Unfallklinik ein zweiter Hubschrauberlandeplatz eingerichtet. Dadurch ist die Belastung mit Abgasen noch erheblich stärker geworden, weshalb eine ausreichende Frischluftzufuhr umso wichtiger ist. Die Frischluftzufuhr nach Frankfurt und eine ausreichende Durchlüftung der Siedlung "An der Festeburg" können nur durch eine lockere Bebauung des Neubaugebiets, nicht aber durch die geplante "Clusterbebauung" erhalten werden. Abgase Im jetzigen Bauzustand verteilen sich die Abgasemissionen entlang der Trasse der BAB 661, die aufgrund des enormen Verkehrsaufkommens bereits jetzt viel zu hoch sind. Mit der geplanten Einhausung sammeln sich die Abgase im Tunnel und treten dann an den Enden aus. Der nördliche Tunnelausgang soll nach den vorgesehenen Planungen an der Friedberger Landstraße enden. Nun könnte man annehmen, dass sich die Abgase gleichmäßig auf die beiden Tunnelenden verteilen. Die Einhausung liegt jedoch in einer Steigung. Infolge der inneren Erwärmung durch die Fahrzeugmotoren entsteht ein Kamineffekt, was eine aufwärts gerichtete Strömung bedeutet. Damit treten die Abgase überwiegend am oberen Tunnelmund an der Friedberger Landstraße aus. Da die Winde hier vorwiegend aus westlichen bis südwestlichen Richtungen wehen, wird die geballte Schadstofffracht in die Siedlung "An der Festeburg" getragen. Davon sind auch Personal und Patienten der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik betroffen, da die Klimaanlagen die schadstoffhaltige Luft ansaugen. Um dies zu verhindern, muss zusätzlich zum Einbau effizienter Filteranlagen die Einhausung mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße gebaut werden. Lärm Durch die geplanten Neubauten wird der Start- und Landungslärm der Hubschrauber verstärkt. Es entsteht ein Echo zwischen dem Querbau am Ende des Hartmannweges (Klinikgebäude) und den geplanten Wohnblocks ("Querriegel") und damit ein "Aufschaukeln" des Lärms. Auch dies bedeutet, dass nur eine lockere Bebauung des geplanten Neubaugebiets für den Siedlungsbestand verträglich ist. Die Gebäude der Unfallklinik lenken schon jetzt den Lärm von der BAB 661 und der Bundesstraße B3 / B521 in die Siedlung "An der Festeburg" hinein und verstärkt diesen. Eine Einhausung in der geplanten Form wird den Lärm in der Siedlung nicht merklich mindern, da der Lärm nach der Ausfahrt Friedberger Landstraße (Bergfahrt) weiterhin durch die Unfallklinik in die Siedlung hineingestrahlt wird. Die Schallemissionen von der BAB 661 entstehen in etwa gleichmäßig entlang der Trasse in ihrer gesamten Länge (Motoren-, Roll- und Bremsgeräusche). Jedoch erfolgen die Einwirkungen (Immissionen) auf die Siedlungen "An der Festeburg", an der Friedberger Warte und der Walter-Kolb-Siedlung vor allem aus Richtung der Hochlage der BAB 661, d.h., der Lärm kommt aus dem BAB-Abschnitt nördlich der Friedberger Landstraße ungedämpft in die Siedlung. Aus dem Bereich der Tieflage ist deutlich weniger zu hören. Nach der bisher bekannt gewordenen Planung soll die Einhausung die Tieflage der Autobahn überdecken und vor der Friedberger Landstraße enden. Die Quelle der Lärmimmission wird somit nicht überbaut. Für die drei Siedlungsgebiete ist diese Form der Einhausung praktisch wirkungslos. Auch um einen nennenswerten Lärmminderungseffekt zu erreichen, muss die Einhausung mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße gebaut werden. Naturschutz Die geplante Bebauung ist überwiegend auf gegenwärtigem Gartengelände angesiedelt, das als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Hier befinden sich viele einheimische Tierarten, auf die Rücksicht zu nehmen ist. Wenn die Bebauung gemäß Szenario 3 umgesetzt würde, würden die meisten Gärten wegfallen und das ganze Gelände würde zugepflastert. Das betroffene Gelände ist außerdem Bestandteil des Grüngürtels der Stadt Frankfurt und es ist nicht nachvollziehbar, wie hier überhaupt eine solch umfangreiche und dichte Bebauung für bis zu 5.000 Menschen angedacht werden kann. Auch dies führt zu der Schlussfolgerung, dass hier ein Neubaugebiet - wenn überhaupt - nur in lockerer Bebauung entstehen darf. Verkehrstechnische Anbindung Das Szenario 3 der Studie von AS&P sieht einen Zugang zum geplanten Neubaugebiet über das südliche Ende des Hartmannwegs vor. Bei der Betroffenenbefragung durch die Stadt Frankfurt wurde den Betroffenen mitgeteilt, dass hier statt eines Fußwegs eventuell auch eine Straße gebaut werden könnte. Sowohl der Hartmannweg als auch die zuführende Anliegerstraße An der Festeburg sind für die Anforderungen an eine Zugangsstraße für das Neubaugebiet jedoch viel zu schmal. Dies bedeutet, dass hier lediglich eine fußläufige Verbindung zum geplanten Neubaugebiet vorgesehen werden kann. Erweiterung des Planungsgebietes Das Planungsgebiet sollte dergestalt erweitert werden, dass die Verlängerung der Einhausung der BAB 661 über die Friedberger Landstraße hinaus bis zur nächsten Straßenbrücke (Hofhausstraße) als zu untersuchende Lösung in den weiteren Planungsablauf einbezogen werden kann. Hier handelt es sich lediglich um eine Stecke von ca. 600 m ab Brücke Friedberger Landstraße.Beratung im Ortsbeirat: 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Juni 2012Sie sind hier
    OFOF 132/11Albert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten zur Einhausung der A 661 Städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach
    Ortsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
  2. 18. Juni 2012OAOA 223Albert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten zur Einhausung der A.661 Städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und SeckbachAnregung
  3. 7. Dezember 2012Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1849Albert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten der A 661 Städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und SeckbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 12 · 18.06.2012
TO I, TOP 10
Beraten
Anregung OA 223 2012 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird punktweise abgestimmt Beschluss: a) Punkt 1. wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt b) Punkt 2. wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt c) Punkt 3. wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
Alle
zu b)
Zustimmung:
Alle
zu c)
Zustimmung:
CDUGrüneLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: Zu a) Einstimmige Annahme Zu b) Einstimmige Annahme Zu c) CDU, GRÜNE und LINKE. gegen (SPD =Ablehnung)

Mitdiskutieren

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