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Zeilsheim: Parkplatz des Lebensmittelmarktes in der Bechtenwaldstraße

Vorlagentyp: OFCDU
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Lebensmittelmarktes in der Bechtenwaldstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die städtische Verkehrsfläche in der Bechtenwaldstraße, die allgemein als Parkplatz des Lebensmittelmarktes genutzt wird, zu sanieren und anschließend die Parkflächen bereits vorausschauend mit den zur Verfügung stehenden Mitteln so anzulegen, wie dies in der Vorplanung "Vorplatz Stadthalle Zeilsheim" vorgestellt wurde. Begründung: Der Parkplatz ist durch viele Unebenheiten, Schlaglöcher und Vertiefungen kein Aushängeschild für den Mittelpunkt Zeilsheims. Das Amt für Straßenbau und Erschließung leistet im Rahmen seiner Möglichkeiten stets schnelle Abhilfe, jedoch ist eine grundhafte Erneuerung geboten. Ein fehlendes Parkraummanagement führt dazu noch zu chaotischen Abläufen auf der Verkehrsfläche und gefährdet die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer. Ein gesicherter Fußweg ist derzeit nicht vorhanden. Kinder müssen zwischen den Autos durchlaufen um bspw. zur Stadthalle Zeilsheim zu gelangen. Die Nutzung der Fläche als Parkplatz ist notwendig und soll nur mit Augenmaß verändert werden. Die Sicherheit aller Nutzer des Platzes ist ebenso wichtig wie die Zukunft des Lebensmittelmarktes, der auf Parkplätze angewiesen ist. Die Vorstellung der Konzeptstudie Vorplatz Stadthalle Zeilsheim in der 22. Sitzung des OBR6 am 18.06.2013 hat eindrucksvoll die Möglichkeiten gezeigt, die für eine Veränderung der gesamten Platzgestaltung stehen können. Aus dieser Konzeptstudie heraus kann bspw. die Parkplatzfläche als Vorleistung schon jetzt entstehen und der Magistrat soll die Planungen diesbezüglich beginnen.

Inhalt

Antrag vom 11.08.2016, OF 131/6

Betreff: Zeilsheim: Parkplatz des Lebensmittelmarktes in der Bechtenwaldstraße

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die städtische Verkehrsfläche in der Bechtenwaldstraße, die allgemein als Parkplatz des Lebensmittelmarktes genutzt wird, zu sanieren und anschließend die Parkflächen bereits vorausschauend mit den zur Verfügung stehenden Mitteln so anzulegen, wie dies in der Vorplanung "Vorplatz Stadthalle Zeilsheim" vorgestellt wurde.

Begründung: Der Parkplatz ist durch viele Unebenheiten, Schlaglöcher und Vertiefungen kein Aushängeschild für den Mittelpunkt Zeilsheims. Das Amt für Straßenbau und Erschließung leistet im Rahmen seiner Möglichkeiten stets schnelle Abhilfe, jedoch ist eine grundhafte Erneuerung geboten. Ein fehlendes Parkraummanagement führt dazu noch zu chaotischen Abläufen auf der Verkehrsfläche und gefährdet die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer. Ein gesicherter Fußweg ist derzeit nicht vorhanden. Kinder müssen zwischen den Autos durchlaufen um bspw. zur Stadthalle Zeilsheim zu gelangen. Die Nutzung der Fläche als Parkplatz ist notwendig und soll nur mit Augenmaß verändert werden. Die Sicherheit aller Nutzer des Platzes ist ebenso wichtig wie die Zukunft des Lebensmittelmarktes, der auf Parkplätze angewiesen ist. Die Vorstellung der Konzeptstudie Vorplatz Stadthalle Zeilsheim in der 22. Sitzung des OBR6 am 18.06.2013 hat eindrucksvoll die Möglichkeiten gezeigt, die für eine Veränderung der gesamten Platzgestaltung stehen können. Aus dieser Konzeptstudie heraus kann bspw. die Parkplatzfläche als Vorleistung schon jetzt entstehen und der Magistrat soll die Planungen diesbezüglich beginnen.Beratung im Ortsbeirat: 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. August 2016Sie sind hier
    OFOF 131/6Zeilsheim: Parkplatz des Lebensmittelmarktes in der Bechtenwaldstraße
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 30. August 2016OMOM 431Zeilsheim: Parkplatz des Lebensmittelmarktes in der BechtenwaldstraßeDirektanregung
  3. 21. November 2016Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1568Zeilsheim: Parkplatz des Lebensmittelmarktes in der BechtenwaldstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 4 · 30.08.2016
TO I, TOP 24
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 431 2016 Die Vorlage OF 131/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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