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Bessere Anbindung des Gewerbegebiets Fritz-Klatte-Straße an den öffentlichen Verkehr

Vorlagentyp: OFGRÜNE
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Fritz-Klatte-Straße an den öffentlichen Verkehr Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, damit das Gewerbegebiet an der Fritz-Klatte-Straße in Griesheim wieder besser mit dem Bus zu erreichen ist. Insbesondere folgende Punkte sind zu prüfen:

  1. Verlängerung der Buslinie 54 um einen Schlenker von der Haltestelle Lachegraben zu einer neuen Haltestelle am Tor des Gewerbegebiets zu den relevanten Zeiten früh morgens und nachmittags.
  2. Beseitigung des Verkehrsschilds "Fußgänger verboten" am Eingang der Fritz-Klatte-Straße, eventuell verbunden mit einem Parkverbot für LKW in der Straße, und, falls aus Gründen der Verkehrssicherheit wirklich unbedingt notwendig, verbunden mit einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 20 Km/h. (Derzeit besteht bereits Tempo 30).
  3. Gerne auch eine andere Lösung, die den mit dem Bus anreisenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den langen Umweg durch das unbeleuchtete, unübersichtliche und unheimliche, weil nahezu menschenleere, Gebiet mit Gartenhecken und wilden Gebüschen erspart. Es ist daran zu denken, dass dieser Weg von vielen jungen Frauen begangen werden müsste!
  4. Vielleicht kann man eine Regelung finden, dass die Busse, die leer zum Busdepot fahren, die Fußgänger mitnehmen? Begründung: Die nächste Bushaltestelle zum Gewerbegebiet ist die Haltestelle Lachegraben der Linie
  5. Von dieser Haltestelle aus ist noch ein Weg von ca. 300m auf der Fritz-Klatte-Straße bis zum Eingang des Gewerbegebiets zurück zu legen. Bisher war dies auch problemlos möglich, obwohl die Fritz-Klatte-Straße über keinen Bürgersteig verfügt. Leider wurde nun aber ein Verbotsschild für Fußgänger am Eingang der Straße aufgestellt, wahrscheinlich, weil mit Änderung der Organisation der öffentlichen Buslinien in diesem Gebiet nun ein Busdepot im Gelände besteht, das über diese Straße angefahren wird. Die mit dem Bus anreisenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ein großer Teil davon sind junge Frauen, die sich in der Ausbildung befinden und sich kein Auto leisten können, müssten nun, wenn sie sich an die Verkehrsregeln halten wollen, einen Umweg durch ein Gebiet gehen, dass als Mittelding zwischen Grünanlage und Kleingartengelände bezeichnet werden kann. Dieses Gebiet ist unbeleuchtet, fast menschenleer, durch Hecken unübersichtlich und stellt damit einen typischen Angstraum dar. Ganz abgesehen von dem erheblichen Umweg ist dieser Weg insbesondere für junge Frauen keine Alternative, die man guten Gewissens empfehlen kann! Ideal für die Beschäftigten des Gewerbegebiets wäre die Lösung, den Bus einen Schlenker zum Eingang des Gewerbegebiets fahren zu lassen, ein geeigneter Wendehammer ist vorhanden. Zumindest sollte man aber das Laufen auf der Straße wieder erlauben, was auf einer Straße, auf der ja bereits jetzt Tempo 30 gilt, eigentlich kein Problem sein sollte. Wenn es gar nicht anders geht, könnte man die zulässige Höchstgeschwindigkeit aber auch auf 20Km/h senken, um deutlich zu machen, dass dies eine Straße ist, auf der Menschen laufen. In diesem Zusammenhang sei allerdings die Anmerkung erlaubt, dass es viele Landstraßen ohne Bürgersteig gibt, auf denen trotz weit höherer Geschwindigkeiten (in der Regel Tempo 80) das Laufen erlaubt ist! Das Bild zeigt den derzeitigen Zustand am Eingang der Fritz-Klatte-Straße mit Tempo 30 und Fußgängerverbotsschild. Die Skizze zeigt gelb den Fußweg durch das unübersichtliche Gelände mit Bäumen, Gebüschen und Gartenhecken. Die Fritz-Klatte-Straße selbst ist angrenzend an den Industriepark zu erkennen.

Inhalt

Antrag vom 06.04.2015, OF 1308/6

Betreff: Bessere Anbindung des Gewerbegebiets Fritz-Klatte-Straße an den öffentlichen Verkehr

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, damit das Gewerbegebiet an der Fritz-Klatte-Straße in Griesheim wieder besser mit dem Bus zu erreichen ist. Insbesondere folgende Punkte sind zu prüfen:

  1. Verlängerung der Buslinie 54 um einen Schlenker von der Haltestelle Lachegraben zu einer neuen Haltestelle am Tor des Gewerbegebiets zu den relevanten Zeiten früh morgens und nachmittags.
  2. Beseitigung des Verkehrsschilds "Fußgänger verboten" am Eingang der Fritz-Klatte-Straße, eventuell verbunden mit einem Parkverbot für LKW in der Straße, und, falls aus Gründen der Verkehrssicherheit wirklich unbedingt notwendig, verbunden mit einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 20 Km/h. (Derzeit besteht bereits Tempo 30).
  3. Gerne auch eine andere Lösung, die den mit dem Bus anreisenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den langen Umweg durch das unbeleuchtete, unübersichtliche und unheimliche, weil nahezu menschenleere, Gebiet mit Gartenhecken und wilden Gebüschen erspart. Es ist daran zu denken, dass dieser Weg von vielen jungen Frauen begangen werden müsste!
  4. Vielleicht kann man eine Regelung finden, dass die Busse, die leer zum Busdepot fahren, die Fußgänger mitnehmen? Begründung: Die nächste Bushaltestelle zum Gewerbegebiet ist die Haltestelle Lachegraben der Linie
  5. Von dieser Haltestelle aus ist noch ein Weg von ca. 300m auf der Fritz-Klatte-Straße bis zum Eingang des Gewerbegebiets zurück zu legen. Bisher war dies auch problemlos möglich, obwohl die Fritz-Klatte-Straße über keinen Bürgersteig verfügt. Leider wurde nun aber ein Verbotsschild für Fußgänger am Eingang der Straße aufgestellt, wahrscheinlich, weil mit Änderung der Organisation der öffentlichen Buslinien in diesem Gebiet nun ein Busdepot im Gelände besteht, das über diese Straße angefahren wird. Die mit dem Bus anreisenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ein großer Teil davon sind junge Frauen, die sich in der Ausbildung befinden und sich kein Auto leisten können, müssten nun, wenn sie sich an die Verkehrsregeln halten wollen, einen Umweg durch ein Gebiet gehen, dass als Mittelding zwischen Grünanlage und Kleingartengelände bezeichnet werden kann. Dieses Gebiet ist unbeleuchtet, fast menschenleer, durch Hecken unübersichtlich und stellt damit einen typischen Angstraum dar. Ganz abgesehen von dem erheblichen Umweg ist dieser Weg insbesondere für junge Frauen keine Alternative, die man guten Gewissens empfehlen kann! Ideal für die Beschäftigten des Gewerbegebiets wäre die Lösung, den Bus einen Schlenker zum Eingang des Gewerbegebiets fahren zu lassen, ein geeigneter Wendehammer ist vorhanden. Zumindest sollte man aber das Laufen auf der Straße wieder erlauben, was auf einer Straße, auf der ja bereits jetzt Tempo 30 gilt, eigentlich kein Problem sein sollte. Wenn es gar nicht anders geht, könnte man die zulässige Höchstgeschwindigkeit aber auch auf 20Km/h senken, um deutlich zu machen, dass dies eine Straße ist, auf der Menschen laufen. In diesem Zusammenhang sei allerdings die Anmerkung erlaubt, dass es viele Landstraßen ohne Bürgersteig gibt, auf denen trotz weit höherer Geschwindigkeiten (in der Regel Tempo 80) das Laufen erlaubt ist! Das Bild zeigt den derzeitigen Zustand am Eingang der Fritz-Klatte-Straße mit Tempo 30 und Fußgängerverbotsschild. Die Skizze zeigt gelb den Fußweg durch das unübersichtliche Gelände mit Bäumen, Gebüschen und Gartenhecken. Die Fritz-Klatte-Straße selbst ist angrenzend an den Industriepark zu erkennen.Beratung im Ortsbeirat: 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. April 2015Sie sind hier
    OFOF 1308/6Bessere Anbindung des Gewerbegebiets Fritz-Klatte-Straße an den öffentlichen Verkehr
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 21. April 2015OMOM 4032Bessere Anbindung des Gewerbegebiets Fritz-Klatte-Straße an den öffentlichen VerkehrDirektanregung
  3. 24. Juli 2015Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1082Bessere Anbindung des Gewerbegebiets Fritz-Klatte-Straße an den öffentlichen VerkehrStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 40 · 21.04.2015
TO I, TOP 11
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4032 2015 Die Vorlage OF 1308/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um nachfolgende Ziffer 5. ergänzt wird: "Abmarkierung eines Fußweges/Schutzstreifens auf der Fahrbahn der Fritz-Klatte-Straße."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen