Förderprogramm Innenstadt Höchst hier: Höchster Stadtpark in das Fördergebiet aufnehmen!
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Bereits die Gründung des Höchster Stadtparks im Jahr 1908 hatte zum Ziel, der Höchster Bevölkerung eine größere Grünanlage zum Aufenthalt und zur Naherholung bereit zu stellen. In der Beschreibung der Geschichte des Höchster Stadtparks heisst es: Die Industriestadt Höchst hatte nur eine relativ kleine Grünfläche in der Stadt, die für das Erholungsbedürfnis der wachsenden Bevölkerung nur unzureichend war. Auf Anregung des Höchster Bürgermeisters Viktor Palleske wurde der Höchster Stadtpark als Volkspark zwischen 1908 und 1911 auf einem ehemaligen Sumpfgelände angelegt. Eingebettet ist der Park in ein weitreichendes Grünsystem mit angrenzenden Kleingartenanlagen, Sportplätzen, Spazier- und Radwegen. Nach dem zweiten Weltkrieg diente er vorübergehend zur Anzucht von Obst und Gemüse. Die noch weitgehend aus der Entstehungszeit stammende Gestalt dieses 14,6 Hektar großen Volksparks wird von seinen alten und schönen Bäumen geprägt. Mehr als 100 Jahre später hat sich die Situation durch die Entwicklungen der Siedlungen und Infrastrukturbauten noch verschärft. Der Stadtteil Höchst besitzt keine weiteren größeren zusammenhängenden Grünflächen und ist südlich durch den Main, nördlich durch die Gleisanlagen und die Autobahn sowie westlich durch den Industriepark begrenzt. Die einzige größere Grünanlage ist der Höchster Stadtpark und er dient seit damals der Naherholung der in Höchst lebenden Menschen. Ein gesetztes Ziel des Förderprogramms Innenstadt Höchst ist es, die Attraktivität des Stadtteils als Wohnstandort für Familien mit Kindern und Haushalte mit mittlerem Einkommen zu steigern. Der Höchster Stadtpark mit seinem großen Kinderspielplatz, der früher im Sommer neben den üblichen Spielgeräten auch ein Planschbecken mit Wasserspielen bot, gehört zum Wohnumfeld der in Höchst lebenden Menschen. Bei der Bewertung der Qualität eines Wohnstandortes spielt neben der Beschaffenheit der Wohnung, den Einkaufsmöglichkeiten und anderer „harter“ Faktoren auch das ausreichende Vorhandensein von Grünanlagen, Spielplätzen und Flächen für sinnvolle und gesunde Freizeitgestaltung eine Rolle. Eine Entwicklung der Höchster Innenstadt als Wohnstandort für Familien ist daher eng mit dem Höchster Stadtpark verbunden und eine Aufnahme desselben in das Fördergebiet ist angeraten. Anlage 1 (ca. 99 KB)
Inhalt
Antrag vom 02.09.2009, OF 1283/6
Betreff:
Förderprogramm Innenstadt Höchst hier: Höchster Stadtpark in das Fördergebiet aufnehmen!
Vorgang:
M 106/06
Der Ortsbeirat 6 möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, das im Förderprogramm Innenstadt Höchst (M106 vom 2.6.2006; §666 Stvv. vom 14.9.2009) festgelegte Fördergebiet um die Fläche des Höchster Stadtparks (siehe Plan) zu erweitern.
Begründung:
Bereits die Gründung des Höchster Stadtparks im Jahr 1908 hatte zum Ziel, der Höchster Bevölkerung eine größere Grünanlage zum Aufenthalt und zur Naherholung bereit zu stellen. In der Beschreibung der Geschichte des Höchster Stadtparks heisst es:
Die Industriestadt Höchst hatte nur eine relativ kleine Grünfläche in der Stadt, die für das Erholungsbedürfnis der wachsenden Bevölkerung nur unzureichend war. Auf Anregung des Höchster Bürgermeisters Viktor Palleske wurde der Höchster Stadtpark als Volkspark zwischen 1908 und 1911 auf einem ehemaligen Sumpfgelände angelegt.
Eingebettet ist der Park in ein weitreichendes Grünsystem mit angrenzenden Kleingartenanlagen, Sportplätzen, Spazier- und Radwegen. Nach dem zweiten Weltkrieg diente er vorübergehend zur Anzucht von Obst und Gemüse. Die noch weitgehend aus der Entstehungszeit stammende Gestalt dieses 14,6 Hektar großen Volksparks wird von seinen alten und schönen Bäumen geprägt.
Mehr als 100 Jahre später hat sich die Situation durch die Entwicklungen der Siedlungen und Infrastrukturbauten noch verschärft. Der Stadtteil Höchst besitzt keine weiteren größeren zusammenhängenden Grünflächen und ist südlich durch den Main, nördlich durch die Gleisanlagen und die Autobahn sowie westlich durch den Industriepark begrenzt. Die einzige größere Grünanlage ist der Höchster Stadtpark und er dient seit damals der Naherholung der in Höchst lebenden Menschen.
Ein gesetztes Ziel des Förderprogramms Innenstadt Höchst ist es, die Attraktivität des Stadtteils als Wohnstandort für Familien mit Kindern und Haushalte mit mittlerem Einkommen zu steigern. Der Höchster Stadtpark mit seinem großen Kinderspielplatz, der früher im Sommer neben den üblichen Spielgeräten auch ein Planschbecken mit Wasserspielen bot, gehört zum Wohnumfeld der in Höchst lebenden Menschen. Bei der Bewertung der Qualität eines Wohnstandortes spielt neben der Beschaffenheit der Wohnung, den Einkaufsmöglichkeiten und anderer "harter“ Faktoren auch das ausreichende Vorhandensein von Grünanlagen, Spielplätzen und Flächen für sinnvolle und gesunde Freizeitgestaltung eine Rolle. Eine Entwicklung der Höchster Innenstadt als Wohnstandort für Familien ist daher eng mit dem Höchster Stadtpark verbunden und eine Aufnahme desselben in das Fördergebiet ist angeraten.
Anlage 1 (ca. 99 KB)Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 2. September 2009Sie sind hierOFOF 1283/6Förderprogramm Innenstadt Höchst hier: Höchster Stadtpark in das Fördergebiet aufnehmen!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 22. September 2009OAOA 979Förderprogramm Innenstadt Höchst hier: Höchster Stadtpark in das Fördergebiet aufnehmen!Anregung
- 25. Juni 2010BB 421Förderprogramm Innenstadt Höchst hier: Höchster Stadtpark in das Fördergebiet aufnehmenMagistratsbericht
- 14. Januar 2011BB 30Förderprogramm Innenstadt Höchst hier: Höchster Stadtpark in das Fördergebiet aufnehmenMagistratsbericht
- 27. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 125 WochenBB 35Förderprogramm Innenstadt Höchst hier: Höchster Stadtpark in das Fördergebiet aufnehmen!Magistratsbericht
- 4. Oktober 2013MM 186Grunderneuerung Höchster Stadtpark - 1. Bauabschnitt - SpielplatzMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme