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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass Zugangsbeschränkungen auf die im Parlamentsinformationssystem PARLIS abgelegten Inhalte auch tatsächlich hinreichend gerechtfertigt sind. Begründung: "Die aktuellen Themen in der Stadtpolitik sowie die Tagesordnungen und Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung, der Ortsbeiräte und weiterer Gremien sind im Parlamentsinformationssystem (PARLIS) online recherchierbar. Die Stadt macht damit die Entscheidungen und Beschlüsse für jedermann transparent und leistet mit PARLIS einen wesentlichen Beitrag zur "elektronischen Demokratie"." [http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2757; letzter Zugriff am 20. Januar 2012] In der hierzu beispielhaft angeführten M 139/11 findet sich in der Papierform der Hinweis, dass es sich bei den drei zugriffsgeschützten Anlagen um "rein interne Angelegenheiten" handele, deren Veröffentlichung Nachteile zu Lasten der Stadt Frankfurt am Main nach sich ziehen würde. Dabei sind diese zugriffsgeschützten Anlagen hier auch nicht von anderer Qualität, wie sie gewöhnlich vielfach in Papierform ausgegeben werden. Als weiteres Beispiel jüngster Vorkommnisse sei die M 147/11 angeführt: Obgleich hier offen der Investitionsbedarf angegeben wird, sind zugehörige Anlagen als nichtöffentlich klassifiziert, die darüber hinaus allerdings nur DIN-Aufschlüsselungen enthalten. Die im Versandpaket in Papierform übermittelte M 147/11 führt weiters an, dass Anlagen deswegen nicht beigefügt sind, weil es sich hier "bsw." um "Architekturpläne" handelt, die als solche also einer entsprechenden Rechtspflicht unterliegen sollen. Diese "Architekturpläne" sind nun amtliche Pläne des städtischen Hochbauamts. So ist etwa selbst der Lageplan des Grünflächenamts zur M 147/11 "geheim". Wenn auch hierzu offenbar externe Planungskompetenz in Anspruch genommen wurde (Architekten bzw. Landschaftsarchitekten), ist nicht ersichtlich, warum die Stadt Frankfurt am Main als Auftraggeberin von Planungsdienstleistungen gegebenenfalls nicht auch entsprechende Einträge ins Pflichtenheft vornehmen könnte, die Veröffentlichungen über das Netz explizit erlauben.
Inhalt
Antrag vom 20.01.2012, OF 128/2
Betreff: Mehr PARLIS wagen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass Zugangsbeschränkungen auf die im Parlamentsinformationssystem PARLIS abgelegten Inhalte auch tatsächlich hinreichend gerechtfertigt sind.
Begründung: "Die aktuellen Themen in der Stadtpolitik sowie die Tagesordnungen und Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung, der Ortsbeiräte und weiterer Gremien sind im Parlamentsinformationssystem (PARLIS) online recherchierbar. Die Stadt macht damit die Entscheidungen und Beschlüsse für jedermann transparent und leistet mit PARLIS einen wesentlichen Beitrag zur "elektronischen Demokratie"." [http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2757; letzter Zugriff am 20. Januar 2012] In der hierzu beispielhaft angeführten M 139/11 findet sich in der Papierform der Hinweis, dass es sich bei den drei zugriffsgeschützten Anlagen um "rein interne Angelegenheiten" handele, deren Veröffentlichung Nachteile zu Lasten der Stadt Frankfurt am Main nach sich ziehen würde. Dabei sind diese zugriffsgeschützten Anlagen hier auch nicht von anderer Qualität, wie sie gewöhnlich vielfach in Papierform ausgegeben werden. Als weiteres Beispiel jüngster Vorkommnisse sei die M 147/11 angeführt: Obgleich hier offen der Investitionsbedarf angegeben wird, sind zugehörige Anlagen als nichtöffentlich klassifiziert, die darüber hinaus allerdings nur DIN-Aufschlüsselungen enthalten. Die im Versandpaket in Papierform übermittelte M 147/11 führt weiters an, dass Anlagen deswegen nicht beigefügt sind, weil es sich hier "bsw." um "Architekturpläne" handelt, die als solche also einer entsprechenden Rechtspflicht unterliegen sollen. Diese "Architekturpläne" sind nun amtliche Pläne des städtischen Hochbauamts. So ist etwa selbst der Lageplan des Grünflächenamts zur M 147/11 "geheim". Wenn auch hierzu offenbar externe Planungskompetenz in Anspruch genommen wurde (Architekten bzw. Landschaftsarchitekten), ist nicht ersichtlich, warum die Stadt Frankfurt am Main als Auftraggeberin von Planungsdienstleistungen gegebenenfalls nicht auch entsprechende Einträge ins Pflichtenheft vornehmen könnte, die Veröffentlichungen über das Netz explizit erlauben.Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. August 2011MM 139Bebauungsplan Nr..882 -.Östlich Emil-Sulzbach-Straße.- hier: Satzungsbeschluss - §.10 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 12. August 2011MM 147Neubau der Grundschule einschließlich Betreuung und Cafeteria sowie Turnhalle im Neubaugebiet RebstockMagistratsvortrag
- 20. Januar 2012Sie sind hierOFOF 128/2Mehr PARLIS wagenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Februar 2012OAOA 135Mehr PARLIS wagenAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme