Ortsteilkonferenzen - Ortsbeiratsmitglieder teilhaben lassen!
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
In den Ortsteilkonferenzen informiert der Magistrat den ansässigen Gewerbeverein, OrtsvorsteherInnen und andere örtlichen Vertreter wie Pfarrgemeindemitglieder darüber, welche Maßnahmen aus dem Einzelhandelskonzept der Stadt Frankfurt am Main im jeweiligen Stadtteil umgesetzt werden. Es kommt zu konkreten Vorschlägen und Anregungen. Auf Nachfrage hin, wurde erklärt, dass für den Ortsbeirat nur die Vorsitzende eingeladen ist. Es kann nicht sein, dass die Ortbeiratsmitglieder, die auch hierzu Anregungen und Vorschläge erarbeitet haben, nicht oder nur aus zweiter Hand informiert werden. Ortsbeiratsmitglieder haben nach $ 3 GO der Ortsbeiräte das Recht, „zu allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen Vorschläge zu machen.“ Dazu benötigen die Ortsbeiratsmitglieder die nötigen Informationen des Magistrats. Es kann nicht sein, dass bei einem so wichtigen Thema, wie die Nahversorgung in den Stadtteilen Ortsbeiratsmitglieder vor „verschlossenen Türen“ stehen. Antragstellende Fraktion: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.02.2005, B 173 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 19.04.2005, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung OA 1917 2005
- Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.
- Die Vorlage OF 1271/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme
Inhalt
Antrag vom 18.04.2005, OF 1271/6
Betreff:
Ortsteilkonferenzen - Ortsbeiratsmitglieder teilhaben lassen!
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat möge beschließen:
Den Ortsbeiratsmitgliedern in den einzelnen Ortsteilkonferenzen des Ortsbezirk 6 soll eine Teilhabe ermöglicht werden. Dies soll entweder durch Öffnung der Ortsteilkonferenzen für Ortsbeiratsmitglieder geschehen oder durch einen Ergebnisbericht der Ortsteilkonferenz, der den Ortsbeiratsmitgliedern zugeht.
Begründung:
In den Ortsteilkonferenzen informiert der Magistrat den ansässigen Gewerbeverein, OrtsvorsteherInnen und andere örtlichen Vertreter wie Pfarrgemeindemitglieder darüber, welche Maßnahmen aus dem Einzelhandelskonzept der Stadt Frankfurt am Main im jeweiligen Stadtteil umgesetzt werden. Es kommt zu konkreten Vorschlägen und Anregungen.
Auf Nachfrage hin, wurde erklärt, dass für den Ortsbeirat nur die Vorsitzende eingeladen ist.
Es kann nicht sein, dass die Ortbeiratsmitglieder, die auch hierzu Anregungen und Vorschläge erarbeitet haben, nicht oder nur aus zweiter Hand informiert werden. Ortsbeiratsmitglieder haben nach $ 3 GO der Ortsbeiräte das Recht, "zu allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen Vorschläge zu machen.“ Dazu benötigen die Ortsbeiratsmitglieder die nötigen Informationen des Magistrats. Es kann nicht sein, dass bei einem so wichtigen Thema, wie die Nahversorgung in den Stadtteilen Ortsbeiratsmitglieder vor "verschlossenen Türen“ stehen.
Antragstellende Fraktion: GRÜNEHauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.02.2005, B 173 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2005BB 173Die Nahversorgung in Frankfurts Stadtteilen sichern (1 und 2): - Aus einem guten Gutachten praktische Konsequenzen ziehen - Konkreter HandlungsbedarfMagistratsbericht
- 18. April 2005Sie sind hierOFOF 1271/6Ortsteilkonferenzen - Ortsbeiratsmitglieder teilhaben lassen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. April 2005OAOA 1917Ortsteilkonferenzen - Ortsbeiratsmitglieder teilhaben lassen! Bericht des Magistrats vom 28.02.2005, B 173Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme