hwanheim Sindlingen Sossenheim Unterliederbach ZeilsheimFraktion: CDUTitel/Betreff: Möglichkeit der Bauschuttannahme vorsehen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
vorsehen Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Bericht B457 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat die Ausweitung des stofflichen Annahmespektrums bei der Verlagerung des Standorts schon im Vorfeld mit einplant und nicht erst nach dem erfolgten Umzug darüber entscheidet. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Möglichkeit, dass eine Bauschuttannahme an dem neu geplanten Standort möglich wäre. Allerdings berichtet der Magistrat so, dass erst nach dem Umzug und der Einweihung des neuen Standorts darüber entscheiden wird. Es bietet sich jedoch an, schon im Vorfeld bei der Erstellung des Betriebskonzeptes dieses vorzusehen.
Inhalt
Antrag vom 13.01.2015, OF 1240/6
Betreff: Möglichkeit der Bauschuttannahme vorsehen Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Bericht B457 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat die Ausweitung des stofflichen Annahmespektrums bei der Verlagerung des Standorts schon im Vorfeld mit einplant und nicht erst nach dem erfolgten Umzug darüber entscheidet.
Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Möglichkeit, dass eine Bauschuttannahme an dem neu geplanten Standort möglich wäre. Allerdings berichtet der Magistrat so, dass erst nach dem Umzug und der Einweihung des neuen Standorts darüber entscheiden wird. Es bietet sich jedoch an, schon im Vorfeld bei der Erstellung des Betriebskonzeptes dieses vorzusehen.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B 457 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Dezember 2014BB 457Ortsbezirk 6: Änderung der Abfallsatzung - Bauschuttannahme in HöchstMagistratsbericht
- 13. Januar 2015Sie sind hierOFOF 1240/6hwanheim Sindlingen Sossenheim Unterliederbach ZeilsheimFraktion: CDUTitel/Betreff: Möglichkeit der Bauschuttannahme vorsehenOrtsbeiratsantrag
- 13. Januar 2015OAOA 589Möglichkeit der Bauschuttannahme vorsehen Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B 457Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme