Möglichkeit der Bauschuttannahme vorsehen Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B 457
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Anregung vom 13.01.2015, OA 589 entstanden aus Vorlage: OF 1240/6 vom 13.01.2015
Betreff: Möglichkeit der Bauschuttannahme vorsehen Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B 457 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht des Magistrats B 457 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat die Ausweitung des stofflichen Annahmespektrums schon im Vorfeld der Verlagerung des Standorts mit einplant und nicht erst nach dem erfolgten Umzug darüber entscheidet.
Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Möglichkeit, dass eine Bauschuttannahme an dem neu geplanten Standort möglich wäre. Allerdings berichtet der Magistrat dergestalt, dass erst nach dem Umzug und der Einweihung des neuen Standorts darüber entschieden wird. Es bietet sich jedoch an, dieses schon im Vorfeld bei der Erstellung des Betriebskonzeptes vorzusehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B 457 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 21.01.2015
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Dezember 2014BB 457Ortsbezirk 6: Änderung der Abfallsatzung - Bauschuttannahme in HöchstMagistratsbericht
- 13. Januar 2015OFOF 1240/6hwanheim Sindlingen Sossenheim Unterliederbach ZeilsheimFraktion: CDUTitel/Betreff: Möglichkeit der Bauschuttannahme vorsehenOrtsbeiratsantrag
- 13. Januar 2015Sie sind hierOAOA 589Möglichkeit der Bauschuttannahme vorsehen Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B 457Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (= Kenntnis ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (B 457 = Kenntnis unter Hinweis auf OA 589, OA 589 = Annahme) Piraten (B 457 = Kenntnis ohne Zusatz, OA 589 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 457 = Zurückweisung, OA 589 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER gegen FDP und Piraten (= Kenntnis ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)