Schulentwicklungsplan, Teil A, Neubau der Grundschule Kalbach
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Grundschule Kalbach besteht aus einem Altbau, in welchem Funktionsräume untergebracht sind. 1977 kam ein Erweiterungsbau und 1981 die Turnhalle hinzu. Da die Räumlichkeiten bald wieder nicht ausreichten, wurde 1990 ein Container auf den Schulhof gestellt, und 1992 wurden Container für die ersten Klassen - entfernt von der Grundschule in der Talstraße - errichtet. Mit der zur Zeit erfolgenden Besiedlung der Neubaugebiete Kalbach-Nord und -Süd werden sich die Schülerjahrgänge vergrößern und in der Grundschule eine durchgehende dreizügige Klassenführung erfordern. Die dafür benötigten Räume stehen notfalls auf dem Gelände der Grundschule und dem provisorischen Ausweichgelände zur Verfügung. Allerdings müssten dann für den Unterricht ebenfalls erforderliche Mehrzweckräume zu Klassenräumen umfunktioniert werden. Auf dem Grundschulgelände würde dann nur noch der Kellerraum für den Chor als Kartenraum, Videoraum und Musikraum zur Verfügung stehen. Die Bibliothek und die Computereinrichtung wären nur in einem Pavillon auf dem Ausweichgelände unterzubringen. Für den täglichen Unterricht bedeutet dies ein stundenweises Pendeln aller Klassen und Lehrkräfte zwischen beiden Standorten. Abgesehen von den Sicherheits- und Aufsichtserschwernissen ist ein zeitgemäßer und geordneter Unterricht unter diesen Hindernissen auf Dauer nicht möglich. Auch die Problematik der fehlenden Schulhofflächen auf dem Ausweichgelände ist trotz Bemühungen offensichtlich nicht lösbar." 2. Die Vorlage OF 124/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass ... Abstimmung: zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme
Inhalt
Antrag vom 19.11.2000, OF 124/12
Betreff:
Schulentwicklungsplan, Teil A, Neubau der Grundschule Kalbach
Antragstellende Fraktion: GRÜNEZuständige Ortsbeiräte: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. November 2000 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 12 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.12.2000 im OBR 12 angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme