Ortsbeiratsbudget wieder auf 1 Euro anheben
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Anhebung des Ortsbeiratsbudgets auf 1 Euro pro Stadtteil-Einwohner und Jahr, um den gestiegenen Kosten für Dienstleistungen und Projekte Rechnung zu tragen. Dies soll die bürgernahe Stadtteilpolitik stärken und die verantwortungsvolle Nutzung der Mittel durch die Ortsbeiräte unterstützen.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Ortsbeiratsbudget wieder auf die ursprünglich vorgesehene Bemessung von 1€ pro Stadtteil-Einwohner und Jahr anzuheben.
Begründung
Das OBR-Budget ist in Frankfurt 2007 eingeführt worden. 2012 wurde der ursprüngliche Betrag von € 1,00 pro Einwohner/Jahr auf € 0,50 halbiert. Seit 10 Jahren ist es dabei geblieben, obwohl sich das Ortsbeiratsbudget als funktionierendes und erfolgreiches Element bürgernaher Stadtteilpolitik erwiesen hat. Zudem sind viele Dienstleistungen und Projekte deutlich teurer geworden. Höchste Zeit also, wieder zu einem angemessenen Budget zurückzukehren, nachdem die Erfahrungen gezeigt haben, dass die Ortsbeiräte sehr wohl sorgfältig mit diesen finanziellen Mitteln umgehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Dezember 2022Sie sind hierOFOF 122/14Ortsbeiratsbudget wieder auf 1 Euro anhebenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. Januar 2023OAOA 298Ortsbeiratsbudget wieder auf einen Euro anhebenAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme