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Konzept für eine aufkommensneutrale Gestaltung der Grundsteuer erstellen

Vorlagentyp: OFCDU
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, ein Konzept für eine aufkommensneutrale Gestaltung der Grundsteuer zu erstellen. Dies ist notwendig, um eine Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt zu vermeiden, insbesondere in Stadtteilen mit hohem Eigenheimbesitz.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, als Reaktion auf die Reformierung der Grundsteuer durch den Hessischen Landtag, zeitnah ein Konzept für eine aufkommensneutrale Gestaltung zu erstellen und diese den Nieder-Eschbacher Bürgerinnen und Bürger zeitnah vorzustellen. Die Festlegung der Hebesätze soll sicherstellen, dass die Summe der erhobenen Steuern keine Mehrbelastung für die Frankfurter Grundstücks- und Wohnungseigentümer sowie Mieter bedeutet.

Begründung

Der Hessische Landtag hat am 15.12.2021 die Reform der Grundsteuer beschlossen, durch die die der Berechnung zugrunde liegenden Grundstückswerte neu berechnet werden müssen. Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts reformiert werden, da diese bisher anhand von jahrzehntealten Einheitswerten berechnet wurde. Wegen der nun höheren Grundstückswerte drohen ohne Anpassung der lokalen Hebesätze höhere Steuern für die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger. Eine zusätzliche Steigerung der ohnehin schon hohen Wohn- und Energiekosten in Frankfurt sollte vermieden werden. Insbesondere Stadtteile wie Nieder-Eschbach mit einem hohen Anteil an Eigenheimbesitzern in der Bevölkerung wären betroffen. Gerade für ältere Personen mit niedrigem Einkommen und selbst genutztem Eigenheim als Altersvorsorge stellen Grundsteuern eine Belastung dar, die nicht noch zusätzlich steigen sollte. Gleiches gilt für einkommensschwache Mieter, da die Grundsteuer auf die Mietnebenkosten umgelegt werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Februar 2022Sie sind hier
    OFOF 119/15Konzept für eine aufkommensneutrale Gestaltung der Grundsteuer erstellen
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 18. März 2022OMOM 1842Konzept für eine aufkommensneutrale Gestaltung der Grundsteuer erstellenDirektanregung
  3. 13. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1418Konzept für eine aufkommensneutrale Gestaltung der Grundsteuer erstellenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 15
Sitzung 9 · 18.03.2022
TO I, TOP 11
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1842 2022 Die Vorlage OF 119/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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