Haushalt 2015/2016 Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseinganges von Griesheim
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Neues zu Stroofstraße per E-MailBegründung
Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseinganges von Griesheim Vorgang: ST 950/13 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2015/16 werden Finanzmittel zur Umsetzung der vorliegenden Planung zur Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim in der Stroofstraße eingestellt. Begründung: Im Mai 2010 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, gestalterische Planungen einzuleiten, um den westlichen Ortseingang Griesheims in der Stroofstraße zu betonen und zu verschönern. Inzwischen ist eine Planung erstellt worden. Mit dieser klaren, städtebaulich überzeugenden Gestaltung des Raumes kann sicherlich eine Reduktion des Tempos der von der landstraßenartigen Stroofstraße kommenden Fahrzeuge erreicht werden. Auch in der Gegenrichtung trägt diese Gestaltung des Ortsausgangs dazu bei, dass der Verkehr langsamer wird und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km pro Stunde besser eingehalten wird. Zugleich wird eine Verschönerung in diesem Straßenabschnitt erreicht. Der Magistrat hat in der ST 950 (2013) bereits selbst angekündigt, "Realisierungskosten der Baumaßnahme ab 2015 in den Haushalt" aufzunehmen. Für die Umsetzung dieser Planung sind die notwendigen Finanzmittel in den Haushalt 2015/16 einzustellen.
Inhalt
Antrag vom 15.10.2014, OF 1149/6
Betreff: Haushalt 2015/2016 Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseinganges von Griesheim Vorgang: ST 950/13 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2015/16 werden Finanzmittel zur Umsetzung der vorliegenden Planung zur Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim in der Stroofstraße eingestellt.
Begründung: Im Mai 2010 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, gestalterische Planungen einzuleiten, um den westlichen Ortseingang Griesheims in der Stroofstraße zu betonen und zu verschönern. Inzwischen ist eine Planung erstellt worden. Mit dieser klaren, städtebaulich überzeugenden Gestaltung des Raumes kann sicherlich eine Reduktion des Tempos der von der landstraßenartigen Stroofstraße kommenden Fahrzeuge erreicht werden. Auch in der Gegenrichtung trägt diese Gestaltung des Ortsausgangs dazu bei, dass der Verkehr langsamer wird und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km pro Stunde besser eingehalten wird. Zugleich wird eine Verschönerung in diesem Straßenabschnitt erreicht. Der Magistrat hat in der ST 950 (2013) bereits selbst angekündigt, "Realisierungskosten der Baumaßnahme ab 2015 in den Haushalt" aufzunehmen. Für die Umsetzung dieser Planung sind die notwendigen Finanzmittel in den Haushalt 2015/16 einzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 22. Januar 2013EAEA 34Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseingangs von GriesheimEtatanregung
- 28. Juni 2013STST 950Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseingangs von GriesheimStellungnahme
- 15. Oktober 2014Sie sind hierOFOF 1149/6Haushalt 2015/2016 Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseinganges von GriesheimOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 4. November 2014EAEA 48Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseinganges von GriesheimEtatanregung
- 30. März 2015Antwort des Magistrats · nach 114 WochenSTST 540Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseingangs von GriesheimStellungnahme
- 13. März 2017OFOF 347/6Haushalt 2017 Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseinganges von GriesheimOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 14. März 2017EAEA 66Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseinganges von GriesheimEtatanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme