Bebauung verlängerter Ebereschenweg
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat die Bebauung am verlängerten Ebereschenweg prüft und berichtet. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass umfangreiche Rodungsarbeiten stattgefunden haben und eine Bebauung bevorsteht. Es wird erwartet, dass ausreichend Platz für eine Fußgängerbrücke freigehalten wird.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die Bebauung am verlängerten Ebereschenweg am Frankfurter Berg nach der Nummer 100 nun in Angriff genommen wird, wenn ja, wie diese aussieht und ob nun den Wünschen des OBR 10 entsprechend hinreichender Raum für eine Fußgängerbrücke in das Neubaugebiet Hilgenfeld freigehalten wird.
Begründung
Nachdem auf dem betreffenden Gelände umfangreiche Rodungsarbeiten vorgenommen wurden, steht zu gewärtigen, dass hier nun bald eine Bebauung ansteht. Nachdem dem OBR seinerzeit mitgeteilt wurde, dass es sich dabei um Geschossbebauung handeln sollte, steht zu erwarten, dass es auf den sehr schmalen Zufahrtsstraßen zu Problemen kommen wird, wenn dort entsprechend viele neu Bewohner einziehen. Zudem hatte der OBR darauf gedrungen, dass in diesem Bereich ausreichend Platz für eine Fußgängerbrücke über die Main-Weser-Bahn verbleibt, um die Trennung zwischen Hilgenfeld und Altbebauung am Frankfurter Berg zu begrenzen. Die jetzt abgesteckten Grenzen des gerodeten Feldes lassen aber vermuten, dass dies nicht der Fall ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2021Sie sind hierOFOF 1139/10Bebauung verlängerter EbereschenwegOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. Februar 2021VV 1945Bebauung verlängerter EbereschenwegAnfrage
- 21. Juni 2021Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1252Bebauung verlängerter EbereschenwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme