Bebauung verlängerter Ebereschenweg
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Bebauung am verlängerten Ebereschenweg in Angriff genommen wird und ob ausreichend Platz für eine Fußgängerbrücke freigehalten wird. Dies ist wichtig, um die Probleme durch die zu erwartende hohe Anzahl neuer Bewohner zu vermeiden und die Trennung zwischen Hilgenfeld und Altbebauung zu minimieren.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wird die Bebauung am verlängerten Ebereschenweg am Frankfurter Berg nach der Nummer 100 nun in Angriff genommen?
- Wenn ja, wie sieht diese Bebauung aus?
- Wird den Wünschen des Ortsbeirates 10 entsprechend hinreichender Raum für eine Fußgängerbrücke in das Neubaugebiet Hilgenfeld freigehalten?
Begründung
Nachdem auf dem betreffenden Gelände umfangreiche Rodungsarbeiten vorgenommen wurden, steht zu gewärtigen, dass hier nun bald eine Bebauung ansteht. Nachdem dem Ortsbeirat seinerzeit mitgeteilt wurde, dass es sich dabei um Geschossbebauung handeln solle, steht zu erwarten, dass es auf den sehr schmalen Zufahrtsstraßen zu Problemen kommen wird, wenn dort entsprechend viele neue Bewohner einziehen. Zudem hatte der Ortsbeirat darauf gedrungen, dass in diesem Bereich ausreichend Platz für eine Fußgängerbrücke über die Main-Weser-Bahnstrecke verbleibt, um die Trennung zwischen Hilgenfeld und Altbebauung am Frankfurter Berg zu begrenzen. Die jetzt abgesteckten Grenzen des gerodeten Feldes lassen aber vermuten, dass dies nicht der Fall ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2021OFOF 1139/10Bebauung verlängerter EbereschenwegOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. Februar 2021Sie sind hierVV 1945Bebauung verlängerter EbereschenwegAnfrage
- 21. Juni 2021Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1252Bebauung verlängerter EbereschenwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen