Versetzung eines Andreaskreuzes im Interesse der Niederurseler Landwirtschaft
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Neues zu Krautgartenweg per E-MailBegründung
Interesse der Niederurseler Landwirtschaft Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über die VGF zu veranlassen, die direkt an dem sogenannten Katharinenbrückchen angebrachten Andreaskreuze so zu versetzen, dass die Niederurseler Landwirte die Stadtbahnquerung am Ende des Krautgartenweges auch mit Traktoren und angehängten Gitterwagen problemlos passieren können, um zu den Erntezeiten die dort bewirtschafteten Felder im Umkreis der Untermühle erreichen zu können. Zur Erläuterung des Sachverhaltes an Ort und Stelle wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin mit dem Ortsbauernverband Niederursel zu veranlassen. Begründung: Die Niederurseler Erwerbsbauern bewirtschaften die nur über das örtliche Katharinenbrückchen erreichbaren Felder zwischen Urselbach und Krautgartenweg/ Stadtbahnstrecke U3/U8/U9. Zur alljährlichen Heuernte im Juni/Juli bzw. zur Grummeternte Ende August/Anfang September ist eine häufige Vorfahrt mit den sogenannten Gitterwagen erforderlich, um das Erntegut abtransportieren zu können. Die erfreulicherweise zur Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer auch am Brückchen angebrachte Lichtsignalanlage der Stadtbahnquerung ist allerdings so eng montiert, dass ein Einschwenken für die landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge nur noch sehr umständlich möglich ist. Die Gitterwagen haben eine maximale Breite von 2,85 Meter. Um zu den Feldern zu gelangen, müssen die Fahrzeugführer aus Richtung Krautgartenweg zunächst die Stadtbahn queren, umgehend wenden, um dann fast im rechten Winkel auf das Brückchen gelangen zu können. Da der Abstand zwischen den beiden Andreaskreuzen direkt am Brückchen lediglich 3,95 Meter beträgt, ist ein kompliziertes Manöver mit den Gitterwagen auf dem Gleisbett erforderlich, dass zwischen zwei Rotphasen nicht immer zu schaffen ist. Dies führt zu gefahrvollen Situationen, die zu vermeiden wären, wenn das Andreaskreuz auf der Ostseite des Brückchens etwas versetzt würde.
Inhalt
Antrag vom 08.01.2012, OF 113/8
Betreff: Versetzung eines Andreaskreuzes im Interesse der Niederurseler Landwirtschaft
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über die VGF zu veranlassen, die direkt an dem sogenannten Katharinenbrückchen angebrachten Andreaskreuze so zu versetzen, dass die Niederurseler Landwirte die Stadtbahnquerung am Ende des Krautgartenweges auch mit Traktoren und angehängten Gitterwagen problemlos passieren können, um zu den Erntezeiten die dort bewirtschafteten Felder im Umkreis der Untermühle erreichen zu können. Zur Erläuterung des Sachverhaltes an Ort und Stelle wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin mit dem Ortsbauernverband Niederursel zu veranlassen.
Begründung: Die Niederurseler Erwerbsbauern bewirtschaften die nur über das örtliche Katharinenbrückchen erreichbaren Felder zwischen Urselbach und Krautgartenweg/ Stadtbahnstrecke U3/U8/U9. Zur alljährlichen Heuernte im Juni/Juli bzw. zur Grummeternte Ende August/Anfang September ist eine häufige Vorfahrt mit den sogenannten Gitterwagen erforderlich, um das Erntegut abtransportieren zu können. Die erfreulicherweise zur Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer auch am Brückchen angebrachte Lichtsignalanlage der Stadtbahnquerung ist allerdings so eng montiert, dass ein Einschwenken für die landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge nur noch sehr umständlich möglich ist. Die Gitterwagen haben eine maximale Breite von 2,85 Meter. Um zu den Feldern zu gelangen, müssen die Fahrzeugführer aus Richtung Krautgartenweg zunächst die Stadtbahn queren, umgehend wenden, um dann fast im rechten Winkel auf das Brückchen gelangen zu können. Da der Abstand zwischen den beiden Andreaskreuzen direkt am Brückchen lediglich 3,95 Meter beträgt, ist ein kompliziertes Manöver mit den Gitterwagen auf dem Gleisbett erforderlich, dass zwischen zwei Rotphasen nicht immer zu schaffen ist. Dies führt zu gefahrvollen Situationen, die zu vermeiden wären, wenn das Andreaskreuz auf der Ostseite des Brückchens etwas versetzt würde.Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Januar 2012Sie sind hierOFOF 113/8Versetzung eines Andreaskreuzes im Interesse der Niederurseler LandwirtschaftOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. Januar 2012OMOM 847Versetzung eines Andreaskreuzes im Interesse der Niederurseler LandwirtschaftDirektanregung
- 23. März 2012Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 480Versetzung eines Andreaskreuzes im Interesse der Niederurseler LandwirtschaftStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme