Tempo 30 auf der Hügelstraße zum Schutz des Schulwegs
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat hat einen Antrag auf Prüfung der Einführung von Tempo 30 auf der Hügelstraße zum Schutz von Schulkindern eingebracht. Dies folgt nach einem Unfall, bei dem ein Kind von einem Auto erfasst wurde. Ziel ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit für die Schüler und die Unterstützung der neuen gesetzlichen Regelungen.
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Felix-Dahn-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- Unfallschwerpunkte unterhalb der Tätigkeitsschwelle für die Unfallkommission: Hügelstraße/FelixDahn-Straße/Ricarda-Huch-Straße und Hügelstraße/Grafenstraße24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Tempo 30 auf der Hügelstraße zum Schutz des Schulwegs27.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sperrflächenmarkierung an der Straßeneinmündung Andersenweg/Felix-Dahn-Straße03.06.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Felix-Dahn-Straße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen,
der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf Grundlage des novellierten Straßenverkehrsgesetzes Tempo 30 auf dem Abschnitt der Hügelstraße im Bereich des Zebrastreifens Felix-Dahn-Straße/Richarda-Huch-Straße eingeführt werden kann.
Begründung
Erst vor kurzem wurde am Zebrastreifen Hügelstraße/Felix-Dahn-Straße eine Schülerin auf dem Fahrrad von einem Auto erfasst, das mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war und den Zebrastreifen missachtete. Das Kind stürzte schwer, das Fahrrad wurde stark beschädigt. Nur durch glückliche Umstände kam es nicht zu schwereren Verletzungen. Der Zebrastreifen ist breit, gut einsehbar und verfügt über eine Verkehrsinsel in der Mitte - dennoch reichte diese Infrastruktur nicht aus, um den Unfall zu verhindern. Dies zeigt deutlich, dass überhöhte Geschwindigkeiten die zentrale Gefahr darstellen und eine Geschwindigkeitsbegrenzung dringend erforderlich ist. Obwohl der offizielle Schulwegeplan für die Diesterwegschule eine andere Route vorsieht, nutzen faktisch viele Kinder täglich diesen Zebrastreifen, da er den schnellsten und direktesten Weg zur Schule darstellt. Eine Anpassung des Schulwegeplans an die tatsächlich genutzten Wege wäre sinnvoll, um die realen Gefahrenpunkte besser zu erfassen und entsprechend zu sichern. Anwohner*innen berichten, dass überhöhte Geschwindigkeiten und die Missachtung des Zebrastreifens an dieser Stelle regelmäßig zu beobachten sind. Das novellierte Straßenverkehrsgesetz, das seit Dezember 2024 in Kraft ist, ermöglicht ausdrücklich die Einrichtung von Tempo 30 entlang von hochfrequentierten Schulwegen. Erstmals werden Ziele des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes neben der Sicherheit des Verkehrs im Gesetz genannt. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift liegt seit Mai 2025 vor. Der aktuelle Unfall zeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher zu prüfen, ob die neuen gesetzlichen Möglichkeiten genutzt werden können, um die Verkehrssicherheit für Kinder im Ortsbezirk 9 zu verbessern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2025Sie sind hierOFOF 1128/9Tempo 30 auf der Hügelstraße zum Schutz des SchulwegsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. November 2025OMOM 7786Tempo 30 auf der Hügelstraße zum Schutz des SchulwegsDirektanregung
- 27. März 2026Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 599Tempo 30 auf der Hügelstraße zum Schutz des SchulwegsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen FDP und fraktionslos (= Ablehnung)