Zur Fortschreibung Nahverkehrsplan
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Zu 1.: Die Außenzone ist als offene Bebauung definiert, die Kernrandzone als geschlossene Bebauung angrenzend an die City. Letzteres trifft für den Stadtteil Dornbusch zu. Als Konsequenz würde dadurch der fußläufige Einzugsbereich der ÖPNV-Haltestellen um 100 Meter verringert. (Seiten 28, 29 und Anlage 9)
Zu 2.: Per Definition dient ein Ortsteilzentrum insbesondere der Versorgung durch den Einzelhandel mit räumlich begrenztem Einzugsbereich (Seite 36). Genau das trifft auf die oben genannten Orte zu. Die Konsequenz dieser Einstufung wären a) Festlegungen des Verhältnisses der Beförderungszeit ÖPNV zur Fahrzeit des motorisierten Individualverkehrs zur City und Nachbarzentren zwischen 1,2 und 2 und b) die Fahrtenhäufigkeit. (Seiten 36, 41, 43, 45)
Zu 4.: Die Buslinien 39 und 60 sollen nach der Fortschreibung des Nahverkehrsplans in den Schwachverkehrszeiten von Montag bis Freitag (also vor 6.30 Uhr und nach 21 Uhr) auf einen 30-min-Takt verdichtet werden. Dafür sind nötige Kosten von 10.000 bzw. 20.000 € angegeben (Seiten 103, 124, 151) Die Taktzeiten sind aber schon im Fahrplan ab Dezember 2003 für beide Linien zwischen 10 min und 20 min.
Zu 5.: Die letzten Erhebungen wurden 1997 durchgeführt. Die Auslastung liegt im oben angegebenen Fall bei 70 %. Bei über 65 % sollen Entlastungsmaßnahmen durchgeführt werden (Seiten 34, 60, 61). Antragstellende Fraktion: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.12.2004, M 239 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 10.03.2005, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 1911 2005
- Die Vorlage M 239 dient unter Hinweis auf OA 1911 zur Kenntnis.
- Die Vorlage OF 1112/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an den sechsten Punkt angefügt wird: "mit aufgenommen werden". Abstimmung: zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme
Inhalt
Antrag vom 24.02.2005, OF 1112/9
Betreff:
Zur Fortschreibung Nahverkehrsplan
Vorgang:
M 255/04
Bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans geht es um Verbesserungen des öffentlichen Busverkehrs. Die Maßnahmen sollen innerhalb von 5 Jahren verwirklicht sein.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Mindestens der Stadtteil Dornbusch soll von der Außenzone in die Kernrandzone aufgenommen werden.
- Dornbusch – Eschersheimer Landstraße, Eschersheim – Am Weißen Stein und Ginnheim – Ginnheimer Landstraße werden als Ortsteilzentren aufgenommen.
- Der Magistrat wird aufgefordert, die in der Vorlage M 239 festgestellte Erschließungslücke in der Albert-Schweitzer-Siedlung (Dornbusch) nicht nur zu prüfen (Seite 86), sondern konkrete Planungen auszuarbeiten, dem Ortsbeirat vorzustellen und die Lösung innerhalb fünf Jahren zu verwirklichen.
- Die Steckbriefe der Buslinien 39 und 60 werden aus der Vorlage M 239 herausgenommen.
- Der Magistrat wird aufgefordert, die Auslastung der Buslinie 39 in Nebenverkehrszeiten zwischen den Stationen Hügelstraße und Reinhardstraße zu erheben und mitzuteilen.
- In die Fortschreibung des Nahverkehrsplans soll als Priorität A die in M 255/04 aufgeführte Änderung der Linie 26 (Nordwestzentrum – Im Uhrig) und der Linie 60 (Heddernheim – Rödelheim Bahnhof)
Begründung:
Zu 1.: Die Außenzone ist als offene Bebauung definiert, die Kernrandzone als geschlossene Bebauung angrenzend an die City. Letzteres trifft für den Stadtteil Dornbusch zu. Als Konsequenz würde dadurch der fußläufige Einzugsbereich der ÖPNV-Haltestellen um 100 Meter verringert. (Seiten 28, 29 und Anlage 9)
Zu 2.: Per Definition dient ein Ortsteilzentrum insbesondere der Versorgung durch den Einzelhandel mit räumlich begrenztem Einzugsbereich (Seite 36). Genau das trifft auf die oben genannten Orte zu.
Die Konsequenz dieser Einstufung wären
a) Festlegungen des Verhältnisses der Beförderungszeit ÖPNV zur Fahrzeit des motorisierten Individualverkehrs zur City und Nachbarzentren zwischen 1,2 und 2 und b) die Fahrtenhäufigkeit. (Seiten 36, 41, 43, 45)
Zu 4.: Die Buslinien 39 und 60 sollen nach der Fortschreibung des Nahverkehrsplans in den Schwachverkehrszeiten von Montag bis Freitag (also vor 6.30 Uhr und nach 21 Uhr) auf einen 30-min-Takt verdichtet werden. Dafür sind nötige Kosten von 10.000 bzw. 20.000 € angegeben (Seiten 103, 124, 151) Die Taktzeiten sind aber schon im Fahrplan ab Dezember 2003 für beide Linien zwischen 10 min und 20 min.
Zu 5.: Die letzten Erhebungen wurden 1997 durchgeführt. Die Auslastung liegt im oben angegebenen Fall bei 70 %. Bei über 65 % sollen Entlastungsmaßnahmen durchgeführt werden (Seiten 34, 60, 61).
Antragstellende Fraktion: GRÜNEHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.12.2004, M 239 Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Februar 2005Sie sind hierOFOF 1112/9Zur Fortschreibung NahverkehrsplanOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. März 2005OAOA 1911Zur Fortschreibung Nahverkehrsplan Vortrag des Magistrats vom 10.12.2004, M 239Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme