Quietschende U 5 an der Musterschule - Aussetzung der Betriebserlaubnis?
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBegründung
- Aussetzung der Betriebserlaubnis? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob die Geräuschbelästigung durch die U5 an der Musterschule nachhaltig abgestellt wurde und die Lärmemissionen unter den genehmigten Emissionswerten bleiben. - ob ggf. die Betriebserlaubnis für die U5 durch das Regierungspräsidium Darmstadt bei Nichteinhalten der Grenzwerte aufgehoben werden muss und ein provisorischer Bus- oder Schienenverkehr kurzfristig eingerichtet werden kann. Begründung: Die Lärmbelästigung der Bewohner an der U5-Haltestelle Musterschule durch extrem lautes Schienenquietschen ist in keiner Weise akzeptabel und im Sinn des Bundesimmissionsschutzgesetzes juristisch unzulässig, falls Grenzwerte in der aufgezeichneten Höhe überschritten werden. Es ist daher zu prüfen, ob ein provisorischer Bus- oder Schienenverkehr vorübergehend einzurichten ist bis ein lärmreduzierter Betrieb der U5 garantiert werden kann.
Inhalt
Antrag vom 24.10.2016, OF 111/3
Betreff: Quietschende U 5 an der Musterschule - Aussetzung der Betriebserlaubnis? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob die Geräuschbelästigung durch die U5 an der Musterschule nachhaltig abgestellt wurde und die Lärmemissionen unter den genehmigten Emissionswerten bleiben. - ob ggf. die Betriebserlaubnis für die U5 durch das Regierungspräsidium Darmstadt bei Nichteinhalten der Grenzwerte aufgehoben werden muss und ein provisorischer Bus- oder Schienenverkehr kurzfristig eingerichtet werden kann.
Begründung: Die Lärmbelästigung der Bewohner an der U5-Haltestelle Musterschule durch extrem lautes Schienenquietschen ist in keiner Weise akzeptabel und im Sinn des Bundesimmissionsschutzgesetzes juristisch unzulässig, falls Grenzwerte in der aufgezeichneten Höhe überschritten werden. Es ist daher zu prüfen, ob ein provisorischer Bus- oder Schienenverkehr vorübergehend einzurichten ist bis ein lärmreduzierter Betrieb der U5 garantiert werden kann.Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Oktober 2016Sie sind hierOFOF 111/3Quietschende U 5 an der Musterschule - Aussetzung der Betriebserlaubnis?Ortsbeiratsantrag · FDP
- 8. Dezember 2016OMOM 1055Quietschende U 5 an der MusterschuleDirektanregung
- 10. April 2017Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 704Quietschende U5 an der MusterschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1.: Einstimmige Annahme zu 2.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Annahme)