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Verbreiterung der BAB 5 zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt am Main und der Anschlussstelle Friedberg - Stellungnahmen des Magistrats im Beteiligungsverfahren

Vorlagentyp: OFCDUGRÜNE
87 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

Nordwestkreuz Frankfurt am Main und der Anschlussstelle Friedberg - Stellungnahmen des Magistrats im Beteiligungsverfahren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Landesverwaltung Hessen Mobil für Straßen- und Verkehrsmanagement erarbeitet derzeit die Voruntersuchung für den Ausbau der BAB 5 auf der Strecke zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt am Main und der Anschlussstelle Friedberg. Ziel der Planung ist eine achtstreifige Fahrbahn mit temporärer Seitenstreifenfreigabe. Die Planfeststellung soll bis zum Jahr 2016 abgeschlossen sein. Die Voruntersuchung ergab, dass von den angrenzenden Wohngebieten vor allem der Bereich Kalbach-Riedberg mit deutlich über den Grenzwerten liegenden Schallimmissionen belastet ist. Für große Bereiche Kalbachs wird der Immissionsgrenzwert nachts mit 12 dB(A) überschritten, für Bereiche des Riedbergs liegt die Überschreitung 9 dB(A) über dem nächtlichen Grenzwert von 49 dB(A). Die Grenzwertüberschreitungen bei Tag liegen in Kalbach bei 7 dB(A) und auf dem Riedberg bei 4 dB(A). Legt man den strengeren Immissionsgrenzwert von 47 dB(A) zugrunde, der unter anderem für die auf dem Riedberg vorhandenen Schulen gilt, beträgt die Grenzwertüberschreitung sogar bei 6 dB(A), obwohl es in diesem Bereich schon einen Lärmschutzwall gibt. In die Untersuchung der zukünftigen Trassenführung werden auch zwei Linienvarianten einbezogen (SO1 und SO2), die eine Verschiebung der A 5 in östlicher Richtung vorsehen. Dies hätte zur Folge, dass die Autobahn, die heute etwa 200 Meter von Riedberg und 250 Meter von Kalbach entfernt ist, noch näher an die Wohnbebauung heranrücken würde. Im Fall der Realisierung der Ausbauvariante SO 2, die eine vollständig neue Richtungsfahrbahn östlich der heutigen Trasse vorsieht, käme die BAB 5 bis auf 180 Meter an die Wohnbebauung heran. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange, darunter auch der Magistrat der Stadt Frankfurt, wurden bereits dreimal in dem Verfahrensablauf beteiligt und um eine Abgabe von Bedenken und Anregungen gebeten. Der letzte Beteiligungstermin fand am 21. März 2012 statt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat beauftragt, 1. die zur Verbreiterung der BAB 5 bislang abgegebenen Stellungnahmen der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat 12 (Kalbach-Riedberg) zur Kenntnis zu geben, 2. mitzuteilen, ob der mit dem Bebauungsplan Nr. 840 angestrebte "Lärmschutz an der A 5 westlich Kalbach" weiter verfolgt wird oder ob diese Lärmschutzmaßnahmen im Hinblick auf die Verbreiterung der BAB 5 längerfristig zurückgestellt werden sollen, und 3. im weiteren Verfahren mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln darauf hinzuwirken, dass ein Ausbau der BAB 5 östlich der heutigen Trassenführung unterbleibt, damit die Autobahn nicht noch näher an die heute schon stark belasteten Wohngebiete heranrückt. Begründung: Die von der BAB 5 ausgehenden Lärmbelastungen sind im Bereich Kalbach-Riedberg schon heute sehr hoch. Die hierfür errechneten Lärmwerte übersteigen die gesetzlichen Grenzwerte erheblich. Ein Heranrücken der Autobahn an die Wohnbebauung ist daher auf jeden Fall zu vermeiden. Zu berücksichtigen ist auch, dass auf dem Riedberg neben dem reinen Wohngebiet auch mehrere Schulen und Kindertagesstätten von dem Lärm betroffen sind. Die Freiflächen zwischen Kalbach-Riedberg und der BAB 5 sind sehr begrenzt. Durch den Bau eines mehr als 23 Meter hohen Lärmschutzbauwerks, dessen Sockel etwa drei mal so breit sein wird, gehen weitere Flächen verloren. Daher ist ein Ausbau der BAB 5 in östlicher Richtung unbedingt zu vermeiden.

Inhalt

Antrag vom 09.04.2012, OF 110/12

Betreff: Verbreiterung der BAB 5 zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt am Main und der Anschlussstelle Friedberg - Stellungnahmen des Magistrats im Beteiligungsverfahren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Landesverwaltung Hessen Mobil für Straßen- und Verkehrsmanagement erarbeitet derzeit die Voruntersuchung für den Ausbau der BAB 5 auf der Strecke zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt am Main und der Anschlussstelle Friedberg. Ziel der Planung ist eine achtstreifige Fahrbahn mit temporärer Seitenstreifenfreigabe. Die Planfeststellung soll bis zum Jahr 2016 abgeschlossen sein. Die Voruntersuchung ergab, dass von den angrenzenden Wohngebieten vor allem der Bereich Kalbach-Riedberg mit deutlich über den Grenzwerten liegenden Schallimmissionen belastet ist. Für große Bereiche Kalbachs wird der Immissionsgrenzwert nachts mit 12 dB(A) überschritten, für Bereiche des Riedbergs liegt die Überschreitung 9 dB(A) über dem nächtlichen Grenzwert von 49 dB(A). Die Grenzwertüberschreitungen bei Tag liegen in Kalbach bei 7 dB(A) und auf dem Riedberg bei 4 dB(A). Legt man den strengeren Immissionsgrenzwert von 47 dB(A) zugrunde, der unter anderem für die auf dem Riedberg vorhandenen Schulen gilt, beträgt die Grenzwertüberschreitung sogar bei 6 dB(A), obwohl es in diesem Bereich schon einen Lärmschutzwall gibt. In die Untersuchung der zukünftigen Trassenführung werden auch zwei Linienvarianten einbezogen (SO1 und SO2), die eine Verschiebung der A 5 in östlicher Richtung vorsehen. Dies hätte zur Folge, dass die Autobahn, die heute etwa 200 Meter von Riedberg und 250 Meter von Kalbach entfernt ist, noch näher an die Wohnbebauung heranrücken würde. Im Fall der Realisierung der Ausbauvariante SO 2, die eine vollständig neue Richtungsfahrbahn östlich der heutigen Trasse vorsieht, käme die BAB 5 bis auf 180 Meter an die Wohnbebauung heran. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange, darunter auch der Magistrat der Stadt Frankfurt, wurden bereits dreimal in dem Verfahrensablauf beteiligt und um eine Abgabe von Bedenken und Anregungen gebeten. Der letzte Beteiligungstermin fand am 21. März 2012 statt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat beauftragt, 1. die zur Verbreiterung der BAB 5 bislang abgegebenen Stellungnahmen der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat 12 (Kalbach-Riedberg) zur Kenntnis zu geben, 2. mitzuteilen, ob der mit dem Bebauungsplan Nr. 840 angestrebte "Lärmschutz an der A 5 westlich Kalbach" weiter verfolgt wird oder ob diese Lärmschutzmaßnahmen im Hinblick auf die Verbreiterung der BAB 5 längerfristig zurückgestellt werden sollen, und 3. im weiteren Verfahren mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln darauf hinzuwirken, dass ein Ausbau der BAB 5 östlich der heutigen Trassenführung unterbleibt, damit die Autobahn nicht noch näher an die heute schon stark belasteten Wohngebiete heranrückt.

Begründung: Die von der BAB 5 ausgehenden Lärmbelastungen sind im Bereich Kalbach-Riedberg schon heute sehr hoch. Die hierfür errechneten Lärmwerte übersteigen die gesetzlichen Grenzwerte erheblich. Ein Heranrücken der Autobahn an die Wohnbebauung ist daher auf jeden Fall zu vermeiden. Zu berücksichtigen ist auch, dass auf dem Riedberg neben dem reinen Wohngebiet auch mehrere Schulen und Kindertagesstätten von dem Lärm betroffen sind. Die Freiflächen zwischen Kalbach-Riedberg und der BAB 5 sind sehr begrenzt. Durch den Bau eines mehr als 23 Meter hohen Lärmschutzbauwerks, dessen Sockel etwa drei mal so breit sein wird, gehen weitere Flächen verloren. Daher ist ein Ausbau der BAB 5 in östlicher Richtung unbedingt zu vermeiden.Beratung im Ortsbeirat: 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. April 2012Sie sind hier
    OFOF 110/12Verbreiterung der BAB 5 zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt am Main und der Anschlussstelle Friedberg - Stellungnahmen des Magistrats im Beteiligungsverfahren
    Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
  2. 20. April 2012OAOA 187Verbreiterung der BAB 5 zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt am Main und der Anschlussstelle Friedberg - Stellungnahmen des Magistrats im BeteiligungsverfahrenAnregung
  3. 17. August 2012BB 359Verbreiterung der BAB 5 zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt am Main und der Anschlussstelle Friedberg - Stellungnahme des Magistrats im BeteiligungsverfahrenMagistratsbericht
  4. 6. Dezember 2013Antwort des Magistrats · nach 87 WochenBB 553Verkehrsinseln SchwanheimMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 12
Sitzung 10 · 20.04.2012
TO I, TOP 9
Angenommen
Anregung OA 187 2012 Die Vorlage OF 110/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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