Verbreiterung der BAB 5 zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt am Main und der Anschlussstelle Friedberg - Stellungnahme des Magistrats im Beteiligungsverfahren
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 17.08.2012, B 359
Betreff: Verbreiterung der BAB 5 zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt am Main und der Anschlussstelle Friedberg - Stellungnahme des Magistrats im Beteiligungsverfahren Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.05.2012, § 1754 - OA 187/12 OBR 12 - Zwischenbescheide des Magistrats vom 14.01.2013, 13.03.2013 und 28.08.2013 Zwischenbericht: Zu 1 ) Eine Stellungnahme zu den Inhalten der Ausbauplanung hat es bisher nicht gegeben und kann dementsprechend auch nicht dem Ortsbeirat zur Kenntnis gegeben werden. Bisher hat Hessen Mobil im angesprochenen Beteiligungsverfahren zum Ausbau der BAB A5 zwischen Nordwestkreuz und Friedberg mögliche Varianten in den Informationsveranstaltungen vorgestellt. Zunächst ist lediglich die Vorplanung abgeschlossen und eine Vorzugsvariante erarbeitet worden, die sich beim Land in der Abstimmungsphase befindet. Im Rahmen der Entwurfsbearbeitung ist dann eine Planungsabstimmung im Detail mit den Fachämtern vorgesehen. Zu 2 - 3) Aus der Sicht des Magistrats ist die bisherige erfolgte Variantenuntersuchung fachlich fundiert und plausibel. Die problematischen Verschiebungen in Richtung Osten werden dadurch angemessen gewürdigt und schlagen sich dementsprechend in der Bewertung dieser Varianten nieder. Nach derzeitigem Erkenntnisstand kann davon ausgegangen werden, dass die Variante mit signifikanter Verschiebung in Richtung Osten in der Gesamtbewertung ausgeschieden wird. Eine Entscheidung, ob der mit dem Bebauungsplan Nr. 840 angestrebte Lärmschutz an der BAB A5 weiterfolgt oder zunächst solange zurückgestellt wird bis die noch zu erfolgende Entwurfsplanung für die Verbreiterung der BAB A5 von Hessen Mobil vorliegt, steht noch aus. Der geplante Autobahnausbau ist als wesentliche Änderung im Sinne der 16. BimSchV. zu werten. Die Ausbaumaßnahme muss daher durch entsprechende Lärmschutzmaßnahmen flankiert werden. Belastbare Aussagen zur Lärmentwicklung können aber erst auf der Grundlage der noch ausstehenden Entscheidung zu einer Vorzugsvariante getroffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. April 2012OFOF 110/12Verbreiterung der BAB 5 zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt am Main und der Anschlussstelle Friedberg - Stellungnahmen des Magistrats im BeteiligungsverfahrenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 20. April 2012OAOA 187Verbreiterung der BAB 5 zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt am Main und der Anschlussstelle Friedberg - Stellungnahmen des Magistrats im BeteiligungsverfahrenAnregung
- 17. August 2012Sie sind hierBB 359Verbreiterung der BAB 5 zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt am Main und der Anschlussstelle Friedberg - Stellungnahme des Magistrats im BeteiligungsverfahrenMagistratsbericht
- 6. Dezember 2013Antwort des Magistrats · nach 87 WochenBB 553Verkehrsinseln SchwanheimMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten