Verkehrsberuhigter Bereich in der Hofhausstraße
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Ablehnung des Magistrats ist für den Ortsbeirat 11 nicht nachzuvollziehen, zumal die entsprechenden Pläne seit Ende 1991 dem Amt für kommunale Gesamtentwicklung vorliegen und bis heute keine Einwände von Seiten des Amtes bzw. des Magistrats hierzu vorgebracht wurden. In dem nur ca. 200m langen Bereich ist den Autofahrern durchaus das Fahren im Schritttempo zuzumuten. Bei einer roten Ampelphase, der Signalanlage an der Kreuzung Hofhausstraße und Wilhelmshöher Straße, müssen die Autofahrer in diesem Bereich sogar anhalten. Die Anbindung der Bereiche nördlich der Wilhelmshöher Straße bliebe unverändert bestehen.
Inhalt
Antrag vom 21.03.2007, OF 109/11
Betreff:
Verkehrsberuhigter Bereich in der Hofhausstraße
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat weist Punkt 3 des Magistratsberichts B 154 vom 09.03.2007 zurück und fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, den Beschluss § 1220 der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006 - basierend auf der OBR-Anregung OA 200 vom 30.10.2006 – ohne Einschränkung umzusetzen:
"3. Der Abschnitt der Hofhausstraße zwischen Rathausgasse und Hausnummer 28 ist nach dessen Sanierung als verkehrsberuhigter Bereich auszuweisen“.
Begründung:
Die Ablehnung des Magistrats ist für den Ortsbeirat 11 nicht nachzuvollziehen, zumal die entsprechenden Pläne seit Ende 1991 dem Amt für kommunale Gesamtentwicklung vorliegen und bis heute keine Einwände von Seiten des Amtes bzw. des Magistrats hierzu vorgebracht wurden. In dem nur ca. 200m langen Bereich ist den Autofahrern durchaus das Fahren im Schritttempo zuzumuten. Bei einer roten Ampelphase, der Signalanlage an der Kreuzung Hofhausstraße und Wilhelmshöher Straße, müssen die Autofahrer in diesem Bereich sogar anhalten. Die Anbindung der Bereiche nördlich der Wilhelmshöher Straße bliebe unverändert bestehen.
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.03.2007, B 154 Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. März 2007Sie sind hierOFOF 109/11Verkehrsberuhigter Bereich in der HofhausstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. April 2007OAOA 384Verkehrsberuhigter Bereich in der Hofhausstraße Bericht des Magistrats vom 09.03.2007, B 154Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und BFF gegen CDU (= Kenntnis) zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)