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Verkehrsberuhigter Bereich in der Hofhausstraße

Vorlagentyp: OFSPD
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Die Ablehnung des Magistrats ist für den Ortsbeirat 11 nicht nachzuvollziehen, zumal die entsprechenden Pläne seit Ende 1991 dem Amt für kommunale Gesamtentwicklung vorliegen und bis heute keine Einwände von Seiten des Amtes bzw. des Magistrats hierzu vorgebracht wurden. In dem nur ca. 200m langen Bereich ist den Autofahrern durchaus das Fahren im Schritttempo zuzumuten. Bei einer roten Ampelphase, der Signalanlage an der Kreuzung Hofhausstraße und Wilhelmshöher Straße, müssen die Autofahrer in diesem Bereich sogar anhalten. Die Anbindung der Bereiche nördlich der Wilhelmshöher Straße bliebe unverändert bestehen.

Inhalt

Antrag vom 21.03.2007, OF 109/11

Betreff:

Verkehrsberuhigter Bereich in der Hofhausstraße

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Ortsbeirat weist Punkt 3 des Magistratsberichts B 154 vom 09.03.2007 zurück und fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, den Beschluss § 1220 der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006 - basierend auf der OBR-Anregung OA 200 vom 30.10.2006 – ohne Einschränkung umzusetzen:

"3. Der Abschnitt der Hofhausstraße zwischen Rathausgasse und Hausnummer 28 ist nach dessen Sanierung als verkehrsberuhigter Bereich auszuweisen“.

Begründung:

Die Ablehnung des Magistrats ist für den Ortsbeirat 11 nicht nachzuvollziehen, zumal die entsprechenden Pläne seit Ende 1991 dem Amt für kommunale Gesamtentwicklung vorliegen und bis heute keine Einwände von Seiten des Amtes bzw. des Magistrats hierzu vorgebracht wurden. In dem nur ca. 200m langen Bereich ist den Autofahrern durchaus das Fahren im Schritttempo zuzumuten. Bei einer roten Ampelphase, der Signalanlage an der Kreuzung Hofhausstraße und Wilhelmshöher Straße, müssen die Autofahrer in diesem Bereich sogar anhalten. Die Anbindung der Bereiche nördlich der Wilhelmshöher Straße bliebe unverändert bestehen.

Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.03.2007, B 154 Beratung im Ortsbeirat: 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. März 2007Sie sind hier
    OFOF 109/11Verkehrsberuhigter Bereich in der Hofhausstraße
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 23. April 2007OAOA 384Verkehrsberuhigter Bereich in der Hofhausstraße Bericht des Magistrats vom 09.03.2007, B 154Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 11 · 23.04.2007
TO I, TOP 15
Angenommen
Anregung OA 384 2007 1. Die Vorlage B 154 wird unter Hinweis auf OA 384 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 109/11 wird in der folgenden geänderten Fassung, als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung, beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, den Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und Hausnummer 28, nach dessen Sanierung als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDGrüneLinke.wasgFDPBFF
Ablehnung:
CDU
zu 2)
Zustimmung:
SPDGrüneLinke.wasgFDPBFF
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und BFF gegen CDU (= Kenntnis) zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

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