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Die Straße Am Hasensprung für Kinder und Fußgänger sicherer machen

Vorlagentyp: OFCDU
47 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
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Begründung

und Fußgänger sicherer machen Die Straße "Am Hasensprung" ist eine reine Wohnstraße, auf der Tempo 30 gilt. Sie ist im oberen Abschnitt, d. h. ab der Kreuzung mit der Straße "An der Bergstraße", ausschließlich für Anlieger freigegeben. Dennoch ist immer wieder zu beobachten, dass aufgrund der großzügigen Bauweise zwischen der Straße "An der Bergstraße" und der Kreuzung mit dem Weg "Am Schlittenberg" die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten wird. Offensichtliche Geschwindigkeits-überschreitungen können insbesondere in den frühen Morgenstunden beobachtet werden, also gerade dann, wenn sich die Kinder auf dem Schulweg befinden. Hier kommt es zu teils gefährlichen Begegnungen zwischen Fahrzeugen und querenden Fußgängern. Zum einen wechseln, bedingt durch die fortschreitende, familiengerechte Wohnbebauung in dieser Randlage Kalbachs, verstärkt Kinder die Straßenseite, um die Schule, den angrenzenden Spielplatz und andere Ziele im Ortskern von Kalbach zu erreichen. Zum anderen queren zunehmend Fußgänger die Straße, da die Verlängerung des Weges "Am Schlittenberg" die fußläufige Hauptverbindungsachse zwischen Kalbach und Riedberg darstellt. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit routinemäßig überwachen zu lassen und zu prüfen, ob im Bereich des Weges "Am Schlittenberg" ein Fußgängerüberweg oder ein Verkehrsschild "Kinder" (Verkehrsschild nach StVO - Nr. 136-10) bzw. ein entsprechendes Piktogramm angebracht werden kann.

Inhalt

Antrag vom 09.04.2012, OF 108/12

Betreff: Die Straße Am Hasensprung für Kinder und Fußgänger sicherer machen Die Straße "Am Hasensprung" ist eine reine Wohnstraße, auf der Tempo 30 gilt. Sie ist im oberen Abschnitt, d. h. ab der Kreuzung mit der Straße "An der Bergstraße", ausschließlich für Anlieger freigegeben. Dennoch ist immer wieder zu beobachten, dass aufgrund der großzügigen Bauweise zwischen der Straße "An der Bergstraße" und der Kreuzung mit dem Weg "Am Schlittenberg" die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten wird. Offensichtliche Geschwindigkeits-überschreitungen können insbesondere in den frühen Morgenstunden beobachtet werden, also gerade dann, wenn sich die Kinder auf dem Schulweg befinden. Hier kommt es zu teils gefährlichen Begegnungen zwischen Fahrzeugen und querenden Fußgängern. Zum einen wechseln, bedingt durch die fortschreitende, familiengerechte Wohnbebauung in dieser Randlage Kalbachs, verstärkt Kinder die Straßenseite, um die Schule, den angrenzenden Spielplatz und andere Ziele im Ortskern von Kalbach zu erreichen. Zum anderen queren zunehmend Fußgänger die Straße, da die Verlängerung des Weges "Am Schlittenberg" die fußläufige Hauptverbindungsachse zwischen Kalbach und Riedberg darstellt. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit routinemäßig überwachen zu lassen und zu prüfen, ob im Bereich des Weges "Am Schlittenberg" ein Fußgängerüberweg oder ein Verkehrsschild "Kinder" (Verkehrsschild nach StVO - Nr. 136-10) bzw. ein entsprechendes Piktogramm angebracht werden kann.

Beratung im Ortsbeirat: 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. April 2012Sie sind hier
    OFOF 108/12Die Straße Am Hasensprung für Kinder und Fußgänger sicherer machen
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 20. April 2012OMOM 1108Die Straße Am Hasensprung für Kinder und Fußgänger sicherer machenDirektanregung
  3. 16. Juli 2012STST 1085Die Straße Am Hasensprung für Kinder und Fußgänger sicherer machenStellungnahme
  4. 4. März 2013Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 367Die Straße Am Hasensprung für Kinder und Fußgänger sicherer machenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 12
Sitzung 10 · 20.04.2012
TO I, TOP 7
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1108 2012 Die Vorlage OF 108/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "entsprechendes Piktogramm" durch die Worte "entsprechende Piktogramme" ersetzt werden.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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