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Böllerverbot im Neuen Rebstockpark

Vorlagentyp: OFSPD
32 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beantragt ein striktes Böllerverbot im Neuen Rebstockpark, um die Erholung der Besucher und den Schutz von Tieren zu gewährleisten. Das Verbot soll die Aufräumkosten reduzieren und die Lärmbelästigung für Anwohner verringern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Rebstockpark — 30 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.

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Neues zu Rebstockpark per E-Mail

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten:

Ein striktes Böllerverbot im Neuen Rebstockpark mit sofortiger Wirkung anzuordnen.

Begründung

Der neue Rebstockpark wird von vielen Menschen genutzt, um sich zu erholen, Sport zu treiben und die Natur zu genießen. Die Böller sorgen jedes Jahr für eine massive Verhüllung des Parks, die teilweise mehrere Wochen anhält. Aufräumkosten können durch ein Verbot reduziert werden. Im Park leben unterschiedliche Vögel und Wildtiere, die sich zur Nachtruhe in der Grünanlage sammeln. Zudem wohnen in der direkten Nachbarschaft vermehrt Hunde und Katzen, die alle durch die über stunden- und tagelang anhaltende massive Lärmbelästigung der Böller in Angst und Panik versetzt werden. Laut Nabu Hessen werden zu nur Silvester 15% der der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge freigesetzt. Diese schadet Mensch und Tier und ist generell in der Sinnhaftigkeit zu hinterfragen. Nabu, sowie der BUND sprechen sich generell für ein Böllerverbot aus. Der Wunsch des Böllerverbots im neuen Rebstockpark wurde der Antragstellerin von Anwohner*innen mehrfach zugetragen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Februar 2025Sie sind hier
    OFOF 1073/2Böllerverbot im Neuen Rebstockpark
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 17. Februar 2025OMOM 6529Böllerverbot im Neuen RebstockparkDirektanregung
  3. 12. September 2025Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1560Böllerverbot im Neuen RebstockparkStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 37 · 17.02.2025
TO I, TOP 17
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 6529 2025 Die Vorlage OF 1073/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Grüne2 CDUSPDLinkeBFFÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FDP
Enthaltung:
1 CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

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