Änderungsantrag zum Magistratsvortrag (in Vorbereitung) bezüglich des Regionalen Flächennutzungsplanes Südhessen 2 - Auf der Schloßhecke -
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die überwiegende Mehrheit der Anwohner hat sich gegen eine Abweichung vom gültigen Bebaungsplan NW 62 c Nr.1 und somit gegen eine Bebauung von Flächen im Bereich „Auf der Schloßhecke“ ausgesprochen, welche im Bebauungsplan als Kleingärten ausgewiesen sind. Auch bei den Stadtverordneten hat sich keine Mehrheit für den Bau von 6 Doppelhäusern mittels einer Ausnahmegenehmigung gefunden. Der Magistrat hat mit den Berichten B 783 und B 784 mitgeteilt, dass die Baugenehmigung für die besagten Doppelhäuser nicht erteilt wurde. Ein „neues“ Bebauungs-Planvorhaben für diesen Bereich ruht schon seit Jahren und wird vom Magistrat nicht weiterverfolgt. Die konsequente Schlussfolgerung daraus ist, das Gebiet auch im Regionalen Flächennutzungsplan als Grünfläche zu kennzeichnen.
Inhalt
Antrag vom 01.10.2009, OF 1044/9
Betreff:
Änderungsantrag zum Magistratsvortrag (in Vorbereitung) bezüglich des Regionalen Flächennutzungsplanes Südhessen 2 - Auf der Schloßhecke -
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die im Bebauungsplan NW 62 c Nr. 1 als Kleingartenfläche ausgezeichneten Gebiete im Bereich der Straße "Auf der Schloßhecke“ werden im Regionalen Flächennutzungsplan Südhessen von Wohnbaufläche zu Grünfläche umgewidmet, soweit sie nicht bereits rechtmäßig bebaut sind (z.B. Kindertageseinrichtung KT 132).
Begründung:
Die überwiegende Mehrheit der Anwohner hat sich gegen eine Abweichung vom gültigen Bebaungsplan NW 62 c Nr.1 und somit gegen eine Bebauung von Flächen im Bereich "Auf der Schloßhecke“ ausgesprochen, welche im Bebauungsplan als Kleingärten ausgewiesen sind. Auch bei den Stadtverordneten hat sich keine Mehrheit für den Bau von 6 Doppelhäusern mittels einer Ausnahmegenehmigung gefunden. Der Magistrat hat mit den Berichten B 783 und B 784 mitgeteilt, dass die Baugenehmigung für die besagten Doppelhäuser nicht erteilt wurde. Ein "neues“ Bebauungs-Planvorhaben für diesen Bereich ruht schon seit Jahren und wird vom Magistrat nicht weiterverfolgt. Die konsequente Schlussfolgerung daraus ist, das Gebiet auch im Regionalen Flächennutzungsplan als Grünfläche zu kennzeichnen.
Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Oktober 2009OAOA 1001Änderungsantrag zum Regionalen Flächennutzungsplan Südhessen - Auf der Schloßhecke -Anregung
- 1. Oktober 2009Sie sind hierOFOF 1044/9Änderungsantrag zum Magistratsvortrag (in Vorbereitung) bezüglich des Regionalen Flächennutzungsplanes Südhessen 2 - Auf der Schloßhecke -Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Januar 2010Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 213Stellungnahme der Stadt Frankfurt am Main zum Entwurf 2009 des Regionalplanes Südhessen /Entwurf 2009 des Regionalen Flächennutzungsplanes;hier: Änderungsantrag zum Regionalen Flächennutzungsplan - Auf der SchloßheckeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme