Taubenfüttern an der Haltestelle "Stresemannallee Bahnhof" nicht nur verbieten, sondern auch kontrollieren
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Kontrolle des Taubenfütterns an der Haltestelle "Stresemannallee Bahnhof" durch den Magistrat. Dies soll geschehen, um die Verbreitung von Ratten und die damit verbundene Gesundheitsgefahr zu verhindern. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der hygienischen Verhältnisse an dieser Haltestelle.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAntrag
Der Magistrat wird aufgefordert das Taubenfüttern nicht nur durch das Aufstellen von Schildern, sondern auch an sog. Hotspots wie der Haltestelle Stresemannallee Bahnhof zu kontrollieren.
Begründung
Wie schon mehrfach in Anträgen gefordert wird das Taubenfüttern leider nicht unterlassen. Hinzu kommt, dass Ratten sich wegen des "Gratisfutters" vermehrt um diese Futterplätze ansiedeln und somit eine nicht unerhebliche Gefahr für die Gesundheit darstellen. Die Erfahrung hat leider gezeigt, dass das Auslegen von Futter trotz Verbotsschildern nicht unterlassen wird. Deshalb ist es angebracht durch Ordnungskräfte Kontrollen durchzuführen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2024Sie sind hierOFOF 1044/5Taubenfüttern an der Haltestelle „Stresemannallee Bahnhof“ nicht nur verbieten, sondern auch kontrollierenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 15. März 2024OMOM 5331Taubenfüttern an der Haltestelle „Stresemannallee Bahnhof“ nicht nur verbieten, sondern auch kontrollierenDirektanregung
- 21. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1294Taubenfüttern an der Haltestelle "Stresemannallee Bahnhof" nicht nur verbieten, sondern auch kontrollierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme