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Solaranlage auf dem Parkhaus Sachsenhausen - Ergänzung zur Stellungnahme vom 08.01.2024, ST 5

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 09.02.2024, OF 1002/5 Betreff: Solaranlage auf dem Parkhaus Sachsenhausen - Ergänzung zur Stellungnahme vom 08.01.2024, ST 5 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, in Ergänzung zur ST 5 / 2024 eine Planung zu entwickeln, die es ermöglicht, auf dem Dach des Parkhauses Altsachsenhausen in der Walter-Kolb-Straße eine aufgeständerte Solaranlage als Überdachung der Park- und Wegeflächen zu installieren. Es sollen keine Parkplätze entfallen. Baurechtliche Vorgaben und Brandschutz sind zu berücksichtigen. Ziel soll sein, die energetische Nutzung und Ladeinfrastruktur für E-Autos zu verbessern und die Netzbelastung zu verringern. Eine Orientierung ist möglich z.B. am von der Messe Frankfurt betriebenen Parkhaus "Rebstock", Römerhof 1.

Begründung:

Die in der ST 5 / 2024 zugesagte Solaranlage auf der Zufahrtsspindel des Parkhauses Altsachsenhausen nutzt zunächst nur einen kleinen Teil der vorhandenen Dachfläche. Ziel des Ortsbeirats ist es, eine Solaranlage auf dem Parkhaus Altsachsenhausen zu installieren, die möglichst viel vorhandene Dachfläche auf dem Parkhaus nutzt. Dies wäre ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll, weil der erzeugte Strom von dort sowohl zur Ladung von E-Autos im Parkhaus verwendet werden kann, als auch zur Deckung des regulären Strombedarfs im angrenzenden Stadtgebiet.Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5178 2024 Die Vorlage OF 1002/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme