Baustellenparkplatz - Am Försterpfad
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Zusammenfassung
In diesem Antrag fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, die geplante Einrichtung eines Baustellenparkplatzes "Am Försterpfad" nicht zu realisieren und alternative Standorte zu prüfen, um negative Auswirkungen auf den Gartenbetrieb und den barrierefreien Zugang zur Haltestelle "Waldfriedhof Goldstein" zu vermeiden. Dies soll unzumutbare Belastungen und Einschränkungen für die Anwohner und Besucher des Friedhofs verhindern.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Am Försterpfad — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Baustellenparkplatz - Am Försterpfad14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Was ergab die Bedarfsanayse zur E-Ladeinfrastruktur18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Baustellenparkplatz – Am Försterpfad05.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Am Försterpfad per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, von der beabsichtigten Einrichtung eines Baustellenparkplatzes "Am Försterpfad" parallel zur Straßenbahnstrecke Abstand zu nehmen und statt dessen die Freiflächen rund um die Einmündung des Tannenkopfwegs auf die Straßburger Straße oder beim Parkplatz südlich der Carl-von-Weinberg-Schule für den Baustellenparkplatz zu verwenden, um 1. eine übermäßige Belastung des "Am Förderpfand" gelegenen Gartenbetriebes zu vermeiden, 2. den einzigen gegenwärtigen barrierefreien Zugang zur Haltestelle "Waldfriedhof Goldstein" nicht zu gefährden 3. die Herstellung der barrierefreien Rampe zur Haltestelle "Waldfriedhof Goldstein", die der Magistrat in Aussicht gestellt hat, nicht zu gefährden.
Begründung
Die Straße "Am Försterpfand" ist in nordsüdlicher Richtung eine Fußweg und in ostwestlicher Richtung eine Straße, die am südlichen Rand als Parkplatz genutzt wird. Dort verläuft sie parallel zur Bahnstrecke der Straßenbahn 12 bzw. der Haltestelle Waldfriedhof Goldstein. Der Parkplatz wird nur tagsüber von Friedhofbesucher:innen und am östlichen Ende von den Kund:innen eines Gartenbaubetriebes genutzt. Die Ausfahrt des Gartenbaubetriebes mündet ebenfalls auf die Straße "Am Försterpfand". Zwar verfügt der Gartenbaubetrieb noch über eine zweite Zufahrt zur Straße "Zum Eiskeller", allerdings ist der Erhalt beider Aus- bzw. Zufahrten erforderlich, weil auf dem Betriebsgelänge nicht gewendet werden kann. Die Einrichtung des Baustellenparkplatzes würde den Gewerbebetrieb unmittelbar und mittelbar beeinträchtigen. Eine unmittelbare Beeinträchtigung ist gegeben, da der Baustellenparkplatz die Zufahrt zum Betriebsgrundstück versperren oder zumindest wesentlich erschweren würde und von den Kunden genutzte Parkplätze wegfielen. Mittelbar würde der Baustellenparkplatz den Gewerbebetriebe beeinträchtigen, weil die häufig betagte Kundschaft den Gewerbebetrieb im Rahmen eines Friedhofbesuches aufsucht. Der zusätzliche Weg von dem weiteren (zu kleinen) Friedhofsparkplatz über den Bahndamm zum Gewerbebetrieb würde von der Kundschaft vermutlich gescheut werden. Zudem würde der Friedhofsbetrieb insbesondere bei Trauerfeiern beeinträchtigt werden, weil der Friedhofsparkplatz nicht ausreichend Kapazität bietet, um die Fahrzeuge der Trauergäste aufzunehmen. Nicht absehbar sind die Auswirkungen des Baustellenparkplatzes auf die bereits zugesagte Herstellung eines barrierefreien Zugangs zur Haltstelle Waldfriedhof Goldstein, die seit Jahrzehnten von der Bevölkerung gefordert wird. Eine nochmalige Verschiebung des zugesagten Ausbaus, der nach Aussage des Magistrats bereits 2025 ausgeschrieben worden sein soll, würde erheblichen Unmut bei der Bevölkerung hervorrufen. Die oben beschriebenen Konflikte entstehen nicht, wenn der Baustellenparkplatz an einer aus dem Antrag genannten Stellen eingerichtet werden würde. Wenn mehrere Möglichkeiten in Betracht kommen, hat der Staat diejenige Alternative zu wählen, die mit dem geringeren Eingriff in die Rechte der Bürger verbunden ist. Das gilt auch für die Stadtverwaltung Frankfurt insbesondere in Bezug auf die Interessen des Gewerbebetriebes, aber auch in Hinblick auf die Fortbewegungsmöglichkeiten behinderter Menschen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. April 2026Sie sind hierOFOF 1/6Baustellenparkplatz - Am FörsterpfadOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Mai 2026OMOM 24Baustellenparkplatz – Am FörsterpfadDirektanregung
- 14. September 2026Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1416Baustellenparkplatz - Am FörsterpfadStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme