Personenaufzug am Heddernheimer Steg zum Nordwestzentrum Vortrag des Magistrats vom 20.03.2009, M 55
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Neues zu Heddernheimer Steg per E-MailInhalt
Anregung vom 23.04.2009, OA 873 entstanden aus Vorlage: OF 433/8 vom 08.04.2009
Betreff: Personenaufzug am Heddernheimer Steg zum Nordwestzentrum Vortrag des Magistrats vom 20.03.2009, M 55 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den in Aussicht gestellten Personenaufzug am Heddernheimer Steg von und zum Nordwestzentrum zügig in Auftrag zu geben. Die Finanzierung erfolgt aus dem Förderkontingent der Sonderinvestitionsprogramme von Land und Bund.
Begründung: Der Stadt Frankfurt fließen Bundes- und Landesmittel in Höhe von 169.000.000 € aus dem Konjunkturprogramm zu; davon 61.900.000 € für "sonstige kommunale Infrastrukturmaßnahmen". Der Ortsbeirat 8 hatte 2007 unter anderem am Heddernheimer Steg, auf dem Weg zum Nordwestzentrum, einen Aufzug angeregt und um die Veranschlagung der Kosten gebeten. Noch im gleichen Jahr hatte der Magistrat mit seinem Bericht vom 24.08.2007, B 613, grundsätzliche Zustimmung signalisiert und hierzu ausgeführt: "Beim Heddernheimer Steg ist die zusätzliche Errichtung eines mobilitätsgerechten Personenaufzuges südlich neben dem unteren Treppenantritt geplant, da weder eine Umgestaltung der vorhandenen Stufenrampe noch der Bau einer neuen Rampe entsprechend der DIN 18024 - Barrierefreies Bauen - möglich ist. Da eine Anmeldung der Investitionsmittel frühestens im Jahre 2008 für das Investitionsprogramm 2009 folgende erfolgen kann, ist mit einer Bauausführung erst ab 2009 zu rechnen." Der Ortsbeirat 8 hat jedoch den nachfolgenden Bericht vom 20.02.2009, B 104, zurückgewiesen, weil der Magistrat plötzlich erklärte, er habe andere Prioritäten setzen müssen. Unverändert sind nur die Planungsmittel geblieben. Um so mehr ist der Ortsbeirat jetzt enttäuscht, dass aus den außerordentlichen Konjunktur-Fördermitteln im Ortsbezirk 8 nur vier Vorhaben mit insgesamt 1.350.000 € bedacht werden sollen, doch für den Aufzug kein Cent eingestellt ist. Die 1.350.000 € entsprechen 0,08 % des Sonderkontingents von 169.000.000 €. Im Ortsbezirk 8 leben 36.000 Menschen, die 5,4 % der 670.000 Frankfurter Einwohner ausmachen. Ihnen müsste auf den Kopf gesehen 253 € zustehen, insgesamt also 9.100.000 €. Ziehen wir davon 20 % ab für eine Beteiligung an den Investitionen in die Stadtverwaltung, so sollten 7.300.000 € im Ortsbezirk 8 fließen. Umgebrochen auf die 61.900.000 €, die in der Vorlage M 55 genannt werden "für sonstige kommunale Infrastrukturmaßnahmen", müssten bei einer paritätischen Begünstigung nach Einwohnern dem Ortsbezirk 3.400.000 € zukommen. Auch Bund und Länder verteilen das Geld nach Einwohnerzahlen. Der Ortsbezirk 8 wird bei der Zuweisung von Geldmitteln schon immer stiefmütterlich behandelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.03.2009, M 55
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. April 2009OFOF 433/8Personenaufzug am Heddernheimer Steg zum NordwestzentrumOrtsbeiratsantrag · BFF
- 23. April 2009Sie sind hierOAOA 873Personenaufzug am Heddernheimer Steg zum Nordwestzentrum Vortrag des Magistrats vom 20.03.2009, M 55Anregung
- 14. Juli 2009Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1029at 11;Ortsbeirat 9Schlagworte: BahnhofsviertelTitel/Betreff: Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes HessenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. Ziffern 1. bis 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG und BFF (= Annahme) Ziffern 4. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG und BFF (= Annahme) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 11. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 12. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 13. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 14. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Annahme) zu 15. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 55, NR 1330, OA 851, OA 873 und OA 881 = Annahme, NR 1350, NR 1351, NR 1361, NR 1366, NR 1374 und OA 884 = Ablehnung, OA 842, OA 844 und OA 846 = vereinfachtes Verfahren, OA 885 = Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung)