Verkehrshindernis Lichtsignalanlagen Münchener Straße
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Münchener Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.06.2026.
- Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main08.06.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Illegale E-Bikes der Lieferdienste - Verkehrssicherheit verbessern12.01.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Mobile Begrünung Münchener Straße25.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
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Neues zu Münchener Straße per E-MailInhalt
Anregung vom 17.03.2009, OA 836 entstanden aus Vorlage: OF 500/1 vom 01.03.2009
Betreff: Verkehrshindernis Lichtsignalanlagen Münchener Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Lichtsignalanlagen in der Münchener Straße künftig bei Annäherung der Straßenbahn unverzüglich die Durchfahrt freigeben. Im Gegenzug wird sichergestellt, dass der Autoverkehr nicht behindert wird, solange keine Straßenbahn die Kreuzung passiert.
Begründung: Durch die starre Schaltung der Ampeln werden - je nach Begebenheit - sowohl Straßenbahn als auch der motorisierte Individualverkehr (MIV) behindert. Wird der Straßenbahn unverzüglich nur dann "Grün" gegeben, wenn sie auch tatsächlich fährt, kann der MIV zu den übrigen Zeiten ungehindert rollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. März 2009OFOF 500/1Verkehrshindernis Lichtsignalanlage Münchener Straße/ElbestraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. März 2009Sie sind hierOAOA 836Verkehrshindernis Lichtsignalanlagen Münchener StraßeAnregung
- 23. Juni 2009Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 905Verkehrshindernis Lichtsignalanlagen Münchener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme)