Verkehrshindernis Lichtsignalanlage Münchener Straße/Elbestraße
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Durch die starre Schaltung der Ampel, werden - je nach Begebenheit - sowohl Straßenbahn, als auch der motorisierte Individualverkehr (MIV) behindert. Wird der Tram unverzüglich nur dann „grün“ gegeben, wenn sie auch tatsächlich fährt, kann der MIV zu den übrigen Zeiten ungehindert rollen.
Inhalt
Antrag vom 01.03.2009, OF 500/1
Betreff:
Verkehrshindernis Lichtsignalanlage Münchener Straße/Elbestraße
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrats wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die im Betreff genannte Lichtsignalanlage der Straßenbahn künftig bei Näherung unverzüglich die Durchfahrt frei gibt. Im Gegenzug wird sichergestellt, dass der Autoverkehr nicht behindert wird, solange keine Straßenbahn die Kreuzung passiert.
Begründung:
Durch die starre Schaltung der Ampel, werden - je nach Begebenheit - sowohl Straßenbahn, als auch der motorisierte Individualverkehr (MIV) behindert. Wird der Tram unverzüglich nur dann "grün“ gegeben, wenn sie auch tatsächlich fährt, kann der MIV zu den übrigen Zeiten ungehindert rollen.
Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. März 2009Sie sind hierOFOF 500/1Verkehrshindernis Lichtsignalanlage Münchener Straße/ElbestraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. März 2009OAOA 836Verkehrshindernis Lichtsignalanlagen Münchener StraßeAnregung
- 23. Juni 2009Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 905Verkehrshindernis Lichtsignalanlagen Münchener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme