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Verkehrshindernis Lichtsignalanlage Münchener Straße/Elbestraße

Vorlagentyp: OFGRÜNE
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Durch die starre Schaltung der Ampel, werden - je nach Begebenheit - sowohl Straßenbahn, als auch der motorisierte Individualverkehr (MIV) behindert. Wird der Tram unverzüglich nur dann „grün“ gegeben, wenn sie auch tatsächlich fährt, kann der MIV zu den übrigen Zeiten ungehindert rollen.

Inhalt

Antrag vom 01.03.2009, OF 500/1

Betreff:

Verkehrshindernis Lichtsignalanlage Münchener Straße/Elbestraße

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrats wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die im Betreff genannte Lichtsignalanlage der Straßenbahn künftig bei Näherung unverzüglich die Durchfahrt frei gibt. Im Gegenzug wird sichergestellt, dass der Autoverkehr nicht behindert wird, solange keine Straßenbahn die Kreuzung passiert.

Begründung:

Durch die starre Schaltung der Ampel, werden - je nach Begebenheit - sowohl Straßenbahn, als auch der motorisierte Individualverkehr (MIV) behindert. Wird der Tram unverzüglich nur dann "grün“ gegeben, wenn sie auch tatsächlich fährt, kann der MIV zu den übrigen Zeiten ungehindert rollen.

Beratung im Ortsbeirat: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. März 2009Sie sind hier
    OFOF 500/1Verkehrshindernis Lichtsignalanlage Münchener Straße/Elbestraße
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 17. März 2009OAOA 836Verkehrshindernis Lichtsignalanlagen Münchener StraßeAnregung
  3. 23. Juni 2009Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 905Verkehrshindernis Lichtsignalanlagen Münchener StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 32 · 17.03.2009
TO I, TOP 11
Angenommen
Anregung OA 836 2009 Die Vorlage OF 500/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff wie folgt geändert wird: Verkehrshindernis Lichtsignalanlagen Münchener Straße".

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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