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Städtische Gebühren Vortrag des Magistrats vom 20.07.1998, M 132

Vorlagentyp: OA
29 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Inhalt

OBR-Anregung vom 01.09.1998, OA 591 entstanden aus Vorlage: OBR-Fraktionsantrag vom 29.07.1998, OF 217 /7

Betreff: Städtische Gebühren Vortrag des Magistrats vom 20.07.1998, M 132 Tenor: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, folgende Fragen zu prüfen und einen Bericht zu erstatten: 1a. Die Fäkalienabfuhrkosten der FES werden nur etwa zur Hälfte von Gebühren bedeckt; die Unterdeckung wird im "Rahmen des Gebührenhaushaltes Stadtentwässerung ausgeglichen". Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gefragt, woher genau die fehlenden Mittel kommen. 1b. Falls die Mittel durch die Gebührenzahler der Entwässerungsgebühren/Kanalgebühren direkt oder über die Gebührenausgleichsrücklage indirekt aufgebracht werden müssen, so stellt sich die Frage, ob dies I) notwendig II) rechtlich zulässig III) wünschenswert ist. 2. An die städtischen Entwässerungsanlagen sind in großem Umfang Städte und Abwasserverbände des Umlandes angeschlossen. Welche Gebühren müssen die Städte und Verbände pro cbm Abwasser an die Stadt Frankfurt zahlen? Falls dieser Wert unter dem für Frankfurter Haushalte gültigen liegt, würde dies bedeuten, daß Frankfurter wieder Mal das Umland subventionieren müssen? 3. Das Straßenbauamt bezahlt für die Entwässerung von Straßen und Plätzen rund 17,4 Millionen DM, dies entspricht 5055 cbm Abwasser. Ist dieser Wert real (geschätzt?) oder liegt eine Subventionierung durch den Gebührenzahler vor? 4. Nach Presseberichten sind die Müllgebühren einiger Hessischer Gemeinden zu hoch, weil die Kosten für die Einsammlung illegal abgelagerter Abfälle an die gebührenpflichtigen Haushalte weitergegeben werden (siehe unten). Wie sieht die Praxis in Frankfurt aus? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.07.1998, M 132

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Juli 1998MM 132Änderung der Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
  2. 1. September 1998Sie sind hier
    OAOA 591Städtische Gebühren Vortrag des Magistrats vom 20.07.1998, M 132
    Anregung
  3. 5. Februar 1999Antwort des Magistrats · nach 29 WochenBB 101Änderung der Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main; hier: Städtische GebührenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün
Sitzung 14 · 10.09.1998
TO I, TOP 18
Angenommen
Punkt 1: Die Beratung der Vorlage M 132 wird bis zur Beantwortung der beiden Ortsbeiratsanregungen OA 589 und OA 591 zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Beratung der Vorlage M 132 wird bis zur Beantwortung der beiden Ortsbeiratsanregungen OA 589 und OA 591 zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 589 wird - vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuß - im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Der Vorlage OA 591 wird - vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuß - in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU und SPD, GRÜNE (= vereinfachtes Verfahren) gegen REP (= Ablehnung) und F.D.P. (= Annahme) zu 3. CDU und SPD gegen GRÜNE (= vereinfachtes Verfahren), REP (= Prüfung und Berichterstatztung) und F.D.P. (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 14 · 15.09.1998
TO I, TOP 72
Angenommen
Punkt 1: Die Beratung der Vorlage M 132 wird bis zur Beantwortung der beiden Ortsbeiratsanregungen OA 589 und OA 591 zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Beratung der Vorlage M 132 wird bis zur Beantwortung der beiden Ortsbeiratsanregungen OA 589 und OA 591 zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 589 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Der Vorlage OA 591 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen REP (= Ablehnung) und F.D.P. (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und F.D.P. gegen GRÜNE (= vereinfachtes Verfahren) und REP (= Prüfung und Berichterstattung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 15 · 17.09.1998
TO II, TOP 62
Beraten
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen REP (= Ablehnung) und F.D.P. (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und F.D.P. gegen GRÜNE (= vereinfachtes Verfahren) und REP (= Prüfung und Berichterstattung)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
REP
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPD
Ablehnung:
GrüneREP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen REP (= Ablehnung) und F.D.P. (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und F.D.P. gegen GRÜNE (= vereinfachtes Verfahren) und REP (= Prüfung und Berichterstattung)

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