Zu- und Abfahrten von und in das Berkersheimer Niddatal jederzeit offen halten
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird auch in Zusammenarbeit mit sämtlichen zuständigen (gegebenenfalls auch übergeordneten) Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie der wichtige Zugang - und insbesondere auch die Zufahrt - in und aus dem Niddatal von und nach Berkersheim sowie eine hochbelastbare Querungsmöglichkeit (da bisher nur vorübergehend vorhanden) über die Nidda von und nach Harheim jederzeit sichergestellt werden kann. Etwaige gegenläufige Bestrebungen sollen nach Möglichkeit umgehend unterbunden werden. Sämtliche Planungen beziehungsweise Genehmigungen aller Zuständigkeiten sollen entsprechend ausgelegt oder erforderlichenfalls modifiziert werden.
Begründung
Neben Wegerechten unter anderem der Anwohner und der Landwirtschaft sind insbesondere auch die Belange der Vereine, des Brandschutzes sowie des Katastrophenschutzes zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde ist die von der Deutschen Bahn im Rahmen des Gleisbaus bisher leider vorgesehene vollständige Sperrung der Zu- und Abfahrten von und nach Berkersheim nicht nachvollziehbar und völlig inakzeptabel. Sie entbehrt offenbar jedweder Grundlage und sollte umgehend seitens der Stadt Frankfurt am Main verhindert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2020OFOF 994/10Zu- und Abfahrten von und in das Berkersheimer Niddatal jederzeit offen haltenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Juni 2020Sie sind hierOAOA 573Zu- und Abfahrten von und in das Berkersheimer Niddatal jederzeit offen haltenAnregung
- 1. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 36 WochenBB 47Zu- und Abfahrten von und in das Berkersheimer Niddatal jederzeit offen haltenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.