Entsiegelung von Flächen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung vom 10.09.2019, OA 451 entstanden aus Vorlage: OF 1113/6 vom 21.08.2019
Betreff: Entsiegelung von Flächen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für den Bereich des Ortsbezirks 6 ein Konzept zur Entsiegelung von Flächen zu entwickeln. Das Konzept soll mindestens folgende Eckpunkte enthalten:
- Kurzfristig werden Flächen sowohl auf öffentlichen als auch auf privaten Grundstücken identifiziert, die sich für eine Entsiegelung eignen.
- Die in öffentlicher Hand befindlichen Flächen werden je nach zeitlicher und finanzieller Machbarkeit priorisiert.
- Für die in privater Hand befindlichen Flächen werden Planungen entwickelt, wie ggf. mit Beihilfen aus öffentlichen Haushalten die Entsiegelung bewirkt werden kann. Begründung: Im Bereich des Ortsbezirks existieren viele vollständig versiegelte Flächen sowohl in öffentlichem als auch in privatem Eigentum. Es ist allgemein bekannt, dass solche wasserundurchlässigen Flächen zur Vertrocknung der Böden und der Erhöhung der Umgebungstemperatur beitragen, ebenso werden Pflanzen- und Tierarten verdrängt etc. Es lohnt sich, die Flächen im Ortsbezirk darauf zu untersuchen, ob und wie eine Entsiegelung funktionieren kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Bericht des Magistrats vom 27.04.2020, B 202 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 18.09.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. August 2019OFOF 1113/6Entsiegelung von FlächenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. September 2019Sie sind hierOAOA 451Entsiegelung von FlächenAnregung
- 27. April 2020Antwort des Magistrats · nach 36 WochenBB 202Entsiegelung von FlächenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AFD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme)