Gegen eine weitere Genehmigung für das Love-Family-Festival im Rebstockpark - für kommerzielle Festivals je nach Größe das Stadion am Bornheimer Hang oder das…
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Gegen eine weitere Genehmigung für das Love-Family-Festival im Rebstockpark - für kommerzielle Festivals je nach Größe das Stadion am Bornheimer Hang oder das Waldstadion zur Verfügung stellen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 2 schlägt vor, die Genehmigung für das Love-Family-Festival im Rebstockpark nicht zu erweitern und kommerzielle Festivals nur an bestimmten Orten zu genehmigen. Dies geschieht aufgrund der Belastung der Anwohner und der Schutzbedürftigkeit des Rebstockparks.
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Rebstockpark — 31 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Radweganbindung für das Gymnasium Römerhof21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Verkehrsplanung für das neue Rebstockbad21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Spielplatz im neuen Rebstockpark schnell wieder nutzbar machen - Nachfrage14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
- für das Love-Family-Festival im nächsten Jahr keine erweiterte Genehmigung mit einer zu erwartenden erhöhten Teilnehmerzahl (von 10.000 auf 20.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) und einer Erhöhung der Lautstärke (von 65 Dezibel auf 70 Dezibel) zu erteilen;
- außer den bereits seit Jahren auf dem Rebstockgelände stattfindenden Kulturfestivals (kurdische und afrikanische Festivals), keine weiteren Genehmigungen zu erteilen;
- kommerzielle Festivals nur in Veranstaltungshallen wie Jahrhunderthalle und Festhalle oder in den beiden Stadien (FSV-Stadion oder Waldstadion) und auf dem Messegelände zu genehmigen.
Begründung
Seit Jahren gibt es auf dem Gelände des Rebstockparks Probleme mit kommerziellen Festivals. In diesem Jahr fand das Love-Family-Festival mit einer reduzierten Zahl von 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und einer reduzierten Lautstärke von 65 Dezibel statt. Für das nächste Jahr plant die Mannheimer Agentur eine deutliche Steigerung für die Veranstaltung: 20.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Erhöhung der Lautstärke auf 70 Dezibel. Auf dem Gelände finden seit Jahren bereits drei bis vier nicht kommerzielle Festivals, wie kurdische und afrikanische Festivals, statt. Außer diesen Festivals sollen nicht noch weitere genehmigt werden. Zu berücksichtigen sind die Anwohnerinnen und Anwohner des Rebstockparks und der Kuhwaldsiedlung, die bereits durch die Veranstaltungen der Messe stark belastet sind. Eine weitere zusätzliche Belastung durch Großveranstaltungen ist den Anwohnerinnen und Anwohnern nicht zuzumuten. Der Rebstockpark ist ein zu schützendes Landschaftsschutzgebiet und kein Vergnügungs- und Parkplatz.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2023OFOF 733/2Gegen eine weitere Genehmigung für das Love-Family-Festival im Rebstockpark Für kommerzielle Festivals je nach Größe das Stadion am Bornheimer Hang oder das Waldstadion zur Verfügung stellenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 13. November 2023Sie sind hierOAOA 411Gegen eine weitere Genehmigung für das Love-Family-Festival im Rebstockpark - für kommerzielle Festivals je nach Größe das Stadion am Bornheimer Hang oder das Waldstadion zur Verfügung stellenAnregung
- 26. April 2024Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 800Gegen eine weitere Genehmigung für das Love-Family-Festival im Rebstockpark - für kommerzielle Festivals je nach Größe das Stadion am Bornheimer Hang oder das Waldstadion zur Verfügung stellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. (= Annahme), ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (OA 411 = Annahme) BFF-BIG (OA 411 = vereinfachtes Verfahren)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme), ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren)