Luft zum Atmen am Erlenbruch
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung vom 29.10.2018, OA 325 entstanden aus Vorlage: OF 430/11 vom 13.10.2018
Betreff: Luft zum Atmen am Erlenbruch Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, aus Anlass der offensichtlich seit Jahren am Erlenbruch überschrittenen Werte für NOx-Abgase und der dadurch leidenden Bevölkerung einen verbindlichen Zeitplan zu erstellen, der die schrittweise Reduktion der NOx-Abgase im Durchschnitt unter den dafür vorgesehenen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter bringt.
Begründung: Seit Jahrzehnten leiden der Erlenbruch und seine Wohnbevölkerung, seine Schulkinder und die Beschäftigten unter der durch Autoabgase vergifteten Luft. Atemwegserkrankungen wird Vorschub geleistet. Herz-/Kreislauferkrankungen sind ebenfalls Folgen dieser Belastung. Es ist fünf nach zwölf und die Politik ist gefordert, Rahmen zu erarbeiten, die eine zeitnahe und wirksame Veränderung dieser Verhältnisse zum Positiven herbeiführen. Immer wieder hat schon vor Jahren ein für diesen geografischen Bereich zuständiger Kinderarzt auf eine signifikante Erhöhung der Erkrankungen bei Kindern an Pseudokrupp hingewiesen. In all den Jahren wurde es versäumt, eine Änderung der Verkehrssituation herbeizuführen. Auch der zukünftig durch den Stadtteil führende Riederwaldtunnel wird hier keine positive Veränderung bringen, eher die Situation weiter verschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Oktober 2018OFOF 430/11Luft zum Atmen am ErlenbruchOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Oktober 2018Sie sind hierOAOA 325Luft zum Atmen am ErlenbruchAnregung
- 29. März 2019Antwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 111Luft zum Atmen am ErlenbruchMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Annahme) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)