Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg
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Kilianstädter Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Radweg entlang der Kilianstädter Straße / Wilhelmsbader Weg14.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Mehr Sicherheit – Straßengeländer für den Fuß- und Radweg an der Kreuzung Vilbeler Landstraße /Birsteiner Straße/Kilianstädter Straße in Fechenheim21.05.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Realisierung eines Radwege-Abschnitts zwischen Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Grenze FrankfurtFechenheim/24.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
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Neues zu Kilianstädter Straße per E-MailInhalt
Anregung vom 29.10.2018, OA 323 entstanden aus Vorlage: OF 422/11 vom 13.10.2018
Betreff: Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg Vorgang: M 121/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, von weiteren Planungen des Gebietes am Wilhelmsbader Weg als Gewerbegebiet abzusehen. Von einem potenziellen Verkauf von städtischen Flächen an die Stadt Maintal ist ebenfalls abzusehen. Die Aufstellung eines Bebauungsplans als Gewerbegebiet wird zum derzeitigen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt.
Begründung: Der Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt weist die Fläche ausdrücklich als Entstehungsgebiet für Frisch- und Kaltluft aus. Die Stadtteile Fechenheim und Riederwald gehören bereits zu den Überwärmungsgebieten 1 und 2. Die Stadt Maintal favorisiert in ihrer Aufstellung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Maintal-Süd die Verlängerung der Gutenbergstraße mit Anschluss an den Wilhelmsbader Weg südlich der A 66. Dies hat zur Folge, dass der Wilhelmsbader Weg zu einer der wichtigsten Verkehrsadern für das geplante Gewerbegebiet wird, was auch einen negativen Einfluss auf die bereits jetzt schon überlastete Wächtersbacher Straße, Kilianstädter Straße, Hanauer Landstraße sowie die Omega-Brücke und die daran angrenzenden Wohn- und Naherholungsgebiete nach sich zieht. Die Bedeutung des Gebietes als Frischluftentstehungsgebiet und Luftleitbahn wird im öffentlichen Interesse höher bewertet, als ein mögliches Gewerbegebiet, dessen Nutzungskonzept noch nicht existiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juni 2017MM 121Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 13. Oktober 2018OFOF 422/11Bebauungsplan Nr. 921 Wilhemsbader WegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Oktober 2018Sie sind hierOAOA 323Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader WegAnregung
- 23. April 2019Antwort des Magistrats · nach 98 WochenSTST 704Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme)