Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg
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Neues zu Wilhelmsbader Weg per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 704
Betreff: Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg Der Magistrat wird das Bebauungsplanverfahren zur Entwicklung eines Gewerbegebietes südlich des Wilhelmsbader Wegs weiterführen. Eine Aufgabe des Verfahrens zum jetzigen Zeitpunkt erwägt er nicht. Das Gewerbegebiet Wilhelmsbader Weg liegt an der Grenze zu Maintal, wo ebenfalls ein Gewerbegebiet geplant ist. Die Erschließung des Maintaler Gewerbegebietes soll teilweise über Frankfurter Gemarkungsflächen verlaufen. Es besteht die Möglichkeit, dass sich Gewerbebetriebe ansiedeln werden, die sowohl Frankfurter als auch Maintaler Flächen belegen. Diese erfreuliche interkommunale Zusammenarbeit soll mit der Entwicklung des Gewerbegebietes Wilhelmsbader Weg ausdrücklich befördert werden. Der Magistrat nimmt die Bedenken des Ortsbeirates ernst und wird sie im weiteren Bebauungsplanverfahren prüfen und entsprechende Lösungsvorschläge erarbeiten. Ein Verkauf von städtischen Flächen an die Stadt Maintal ist nicht vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juni 2017MM 121Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 13. Oktober 2018OFOF 422/11Bebauungsplan Nr. 921 Wilhemsbader WegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Oktober 2018OAOA 323Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader WegAnregung
- 23. April 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 98 WochenSTST 704Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab