Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Lückenschließung der Lärmschutzanlagen an der Autobahn A 661 im Abschnitt des Stadtteils Kalbach

Vorlagentyp: OA
109 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Begründung

Sowohl die Flächen der Dauerkleingartenanlage wie auch die bebauten Grundstücke der südlichen Talstraße und der Straße In den Seewiesen sind durch Verkehrslärm der A 661 stark belastet. Die vorhandene Lärmschutzwand in Höhe der Firma Carbone wäre bis zum Baugebiet Am Bonifatiusbrunnen auf der vergleichsweise geringen Strecke von 450 Metern zu verlängern, um einen gegenüber Kalbach durchgehenden Lärmschutz zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.01.2001, B 83 Bericht des Magistrats vom 07.12.2001, B 975 Bericht des Magistrats vom 06.09.2002, B 1005 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 30.08.2000 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.10.2000, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1560 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gem. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.02.1960, § 105) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und REP (= Annahme) und F.D.P. (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6956, 36. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.10.2000 Aktenzeichen: 53 1

Inhalt

Anregung vom 18.08.2000, OA 1560

entstanden aus Vorlage: OF 113/12 vom 06.08.2000

Betreff:

Lückenschließung der Lärmschutzanlagen an der Autobahn A 661 im Abschnitt des Stadtteils Kalbach

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage eines zu erstellenden Verkehrslärmgutachtens den Lärmschutz entlang der Bundesautobahn A 661 zu vervollständigen. Auf der nordwestlichen Autobahnseite ist zwischen dem Bebauungsplanbereich Nummer 820, Am Bonifatiusbrunnen, und der Dauerkleingartenanlage südlich der Talstraße das bisher ohne Lärmschutzeinrichtungen verbliebene circa 450 Meter lange Autobahnteilstück ebenfalls mit Lärmschutzeinrichtungen zu versehen.

Begründung:

Sowohl die Flächen der Dauerkleingartenanlage wie auch die bebauten Grundstücke der südlichen Talstraße und der Straße In den Seewiesen sind durch Verkehrslärm der A 661 stark belastet. Die vorhandene Lärmschutzwand in Höhe der Firma Carbone wäre bis zum Baugebiet Am Bonifatiusbrunnen auf der vergleichsweise geringen Strecke von 450 Metern zu verlängern, um einen gegenüber Kalbach durchgehenden Lärmschutz zu erreichen.

Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. August 2000OFOF 113/12Lückenschließung der Lärmschutzanlagen an der Autobahn A 661 im Abschnitt des Stadtteils KalbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 18. August 2000Sie sind hier
    OAOA 1560Lückenschließung der Lärmschutzanlagen an der Autobahn A 661 im Abschnitt des Stadtteils Kalbach
    Anregung
  3. 26. Januar 2001BB 83Lückenschließung der Lärmschutzanlagen an der Autobahn A.661 im Abschnitt des Stadtteils KalbachMagistratsbericht
  4. 7. Dezember 2001BB 975Lückenschließung der Lärmschutzanlagen an der Autobahn A.661 im Abschnitt des Stadtteils KalbachMagistratsbericht
  5. 6. September 2002Antwort des Magistrats · nach 109 WochenBB 1005Lückenschließung der Lärmschutzanlagen an der Autobahn A 661 im Abschnitt des Stadtteils KalbachMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Verkehrsausschusses
Sitzung 36 · 17.10.2000
TO I, TOP 15
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage OA 1560 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gem. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.02.1960, § 105)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDREP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und REP (= Annahme) und F.D.P. (= vereinfachtes Verfahren)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen