Ausschluss von Spielhallen und Wettbüros im Ginnheimer Bebauungsplan!
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung vom 20.01.2011, OA 1270 entstanden aus Vorlage: OF 1352/9 vom 10.01.2011
Betreff: Ausschluss von Spielhallen und Wettbüros im Ginnheimer Bebauungsplan! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.11.2010, § 8960; OA 1217/10 OBR 8 Der Gebäudekomplex Ginnheimer Landstraße 164-172 weist in allen Obergeschossen Wohnnutzung auf, lediglich die Erdgeschossebene wird gewerblich genutzt. Hier finden sich insbesondere der Versorgung des Gebiets dienende Lebensmittel- und Getränkeeinzelhandelsbetriebe. Auch Gaststätten und sonstiger Einzelhandel sind vorhanden und städtebaulich erwünscht. Nicht nachvollziehbar ist dort aber die Festsetzung eines Kerngebietes (MK) im geltenden Bebauungsplan Nr. 465 vom 24.05.1983. Dies muss umgehend entsprechend dem von der Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2010 beschlossenen Antrag NR 1994 ("Der Ausbreitung von Spielhallen wirksam begegnen") geändert werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. den Bebauungsplan Nr. 465 vom 24.05.1983 insoweit zu ändern, dass der als Kerngebiet ausgewiesene Bereich nunmehr als Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) unter Ausschluss der Nutzung "Vergnügungsstätte", was nach § 1 Absatz 5 Satz 1 BauNVO möglich ist, festgesetzt wird; 2. bis zum Inkrafttreten der Änderung des Bebauungsplans Nr. 465 Baugesuche zur Genehmigung entsprechender unerwünschter Nutzungen, insbesondere von Spielhallen, gemäß § 15 BauNVO zurückzustellen oder eine Veränderungssperre auf der Grundlage des § 14 BauNVO zu erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Januar 2011OFOF 1352/9Ausschluss von Spielhallen und Wettbüros im Ginnheimer Bebauungsplan!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 20. Januar 2011Sie sind hierOAOA 1270Ausschluss von Spielhallen und Wettbüros im Ginnheimer Bebauungsplan!Anregung
- 10. Juni 2011Antwort des Magistrats · nach 22 WochenBB 295Ausschluss von Spielhallen und Wettbüros im Ginnheimer Bebauungsplan!Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., REP, NPD, ÖkoLinX-ARL und Stv. Holtz (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD, ÖkoLinX-ARL und Stv. Holtz