Ausschluss von Spielhallen und Wettbüros im Ginnheimer Bebauungsplan!
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Bericht des Magistrats vom 10.06.2011, B 295
Betreff: Ausschluss von Spielhallen und Wettbüros im Ginnheimer Bebauungsplan! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2011, § 9583 - OA 1270/11 OBR 9 - zu 1. : Der Magistrat beabsichtigt, für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 465 "Ginnheimer Landstraße/ Rosa-Luxemburg-Straße", in dem auch der Komplex Ginnheimer Landstraße Nr. 164-172 liegt, ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Ziel ist es, die vorhandene Wohnnutzung einschließlich der dazugehörigen Versorgungsfunktionen langfristig zu sichern. Durch geänderte Nachfragesituationen und Nutzungsanfragen kann dieses Ziel mit dem derzeit bestehenden Planungsrecht nicht ausreichend gewährleistet werden. Der Bebauungsplan Nr. 465 setzt für diesen Bereich ein Kerngebiet fest. Die im Kerngebiet zulässigen Spielhallen und Wettbüros können die gewünschte Wohnnutzung stören und zur Abwertung der Wohnlage führen. zu 2.: Die Voraussetzungen für die Rückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB bzw. den Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB sind in jeden Fall erst nach Vorliegen des Aufstellungsbeschlusses gegeben. Ein zukünftiges Bebauungsplanverfahren hat keinen Einfluss auf bereits vorhandene und genehmigte Spielhallen und Wettbüros bzw. auf Bauanträge mit dem Ziel der Errichtung einer Spielhalle, sofern deren Genehmigungsfähigkeit sowohl in planungsrechtlicher als auch in bauordnungsrechtlicher Hinsicht nach aktuell geltendem Recht gegeben ist und auch keine weiteren öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Januar 2011OFOF 1352/9Ausschluss von Spielhallen und Wettbüros im Ginnheimer Bebauungsplan!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 20. Januar 2011OAOA 1270Ausschluss von Spielhallen und Wettbüros im Ginnheimer Bebauungsplan!Anregung
- 10. Juni 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenBB 295Ausschluss von Spielhallen und Wettbüros im Ginnheimer Bebauungsplan!Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FREIE WÄHLER (= Kenntnis)