Sanierung des Jakobusbrunnens - Mittel im Etat einplanen
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Thema Kultur verfolgenAnregung
H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832 , dokumentiert.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, bei den anstehenden Etatplanungen Finanzmittel in Höhe von 50.000 Euro für die Sanierung des Jakobusbrunnens im Stadtteil Harheim einzuplanen.
Begründung
Der Magistrat hat mit der Stellungnahme vom 11.10.2021, ST 1829, mitgeteilt, dass die voraussichtlichen Kosten für die Sanierung noch nicht ermittelt wurden. Außerdem seien sämtliche zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bereits verplant. Um eine weitere Verzögerung der Sanierung des seit Jahren stillstehenden Brunnens zu vermeiden, ist das vorsorgliche Einstellen von Haushaltsmitteln aus Sicht des Ortsbeirats erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Juni 2021OFOF 24/14Jakobusbrunnen am Alten Kirchplatz in HarheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Juli 2021VV 97Jakobusbrunnen am Alten Kirchplatz in HarheimAnfrage
- 11. Oktober 2021STST 1829Jakobusbrunnen am Alten Kirchplatz in HarheimStellungnahme
- 11. Dezember 2021OFOF 52/14Sanierung des Jakobusbrunnens - Mittel im Etat einplanenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. Januar 2022Sie sind hierOAOA 116Sanierung des Jakobusbrunnens - Mittel im Etat einplanenAnregung
- 5. September 2022Antwort des Magistrats · nach 63 WochenSTST 1972Sanierung des Jakobusbrunnens - Mittel im Etat einplanenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.