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Sanierung des Jakobusbrunnens - Mittel im Etat einplanen

Vorlagentyp: OA
63 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

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Anregung

H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832 , dokumentiert.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, bei den anstehenden Etatplanungen Finanzmittel in Höhe von 50.000 Euro für die Sanierung des Jakobusbrunnens im Stadtteil Harheim einzuplanen.

Begründung

Der Magistrat hat mit der Stellungnahme vom 11.10.2021, ST 1829, mitgeteilt, dass die voraussichtlichen Kosten für die Sanierung noch nicht ermittelt wurden. Außerdem seien sämtliche zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bereits verplant. Um eine weitere Verzögerung der Sanierung des seit Jahren stillstehenden Brunnens zu vermeiden, ist das vorsorgliche Einstellen von Haushaltsmitteln aus Sicht des Ortsbeirats erforderlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Juni 2021OFOF 24/14Jakobusbrunnen am Alten Kirchplatz in HarheimOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 5. Juli 2021VV 97Jakobusbrunnen am Alten Kirchplatz in HarheimAnfrage
  3. 11. Oktober 2021STST 1829Jakobusbrunnen am Alten Kirchplatz in HarheimStellungnahme
  4. 11. Dezember 2021OFOF 52/14Sanierung des Jakobusbrunnens - Mittel im Etat einplanenOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 10. Januar 2022Sie sind hier
    OAOA 116Sanierung des Jakobusbrunnens - Mittel im Etat einplanen
    Anregung
  6. 5. September 2022Antwort des Magistrats · nach 63 WochenSTST 1972Sanierung des Jakobusbrunnens - Mittel im Etat einplanenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 5 · 17.02.2022
TO I, TOP 22
Beraten
Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 10 · 24.02.2022
TO II, TOP 37
Beraten
Die Beratung der Vorlage OA 116 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 8 · 02.06.2022
TO I, TOP 68
Erledigt
Die Vorlage OA 116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDBFF-BIGFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

OBR 14
Sitzung 13 · 05.09.2022
TO I, TOP 5
Beraten
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1972) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 1345,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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